Auch in Hessen könnten Raser zukünftig als Mörder verurteilt werden

Urteil im Ku`damm-Raser-Prozess

Im neu aufgelegten Mordprozesses im Verfahren gegen zwei Berliner Raser sind die Angeklagten erneut wegen Mordes zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Das geht aus einem Urteil des Berliner Landgerichts vom Dienstag hervor. Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Männer, die zur Tatzeit 24 und 26 Jahre alt waren, hatten sich in der Nacht vom 31. Januar zum 1. Februar 2016 ein Autorennen entlang des Kurfürstendamms in Berlin geliefert. Dabei verursachten sie einen schweren Unfall, bei dem ein 69-Jähriger tödlich verletzt wurde.

„Es ist durchaus möglich, dass es in Hessen zukünftig auch bei illegalen Autorennen Tote gibt und dass jemand, der Teilnehmer an einem solchen Rennen ist, als Mörder verurteilt wird“, sagt der Verkehrsrechtler Prof. Dr. Dieter Müller in hr4 nach dem Raser-Urteil des Berliner Landgerichts. „Nicht jeder, der zu schnell fährt, ist ein potenzieller Mörder, aber es kann Situationen geben, in denen man zum Mörder werden kann“, erklärt der Verkehrsrechtsexperte.“ Es hängt vom Fahrverhalten und der inneren Einstellung ab, ob Mord oder Totschlag vorliegt. „Vermeidbar wären solche Rennen, wenn man bereits auffällige Autofahrer zur Medizinisch Psychologischen Untersuchung schicken würde, bevor sie zu einem solchen Straftäter werden“, so Müller. +++