Infektionsschutzgesetz: Neue Bestimmungen treten am Samstag auch in Fulda in Kraft
Die Regelungen des geänderten Infektionsschutzgesetzes, insbesondere des § 28b, gelten ab Samstag, 24. April, 0 Uhr, unmittelbar. Es bedarf keiner Verfügung des Landkreises Fulda. Für [mehr…]