Die beiden verbliebenen Jungwölfe im Lahn-Dill-Kreis dürfen abgeschossen werden. Das Verwaltungsgericht Kassel hat die Eilanträge mehrerer Naturschutzverbände gegen die Abschussfreigabe abgelehnt. Damit ist die zwischenzeitlich ausgesetzte Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Kassel wieder in Kraft. Die Naturschutzverbände prüfen nun weitere rechtliche Schritte.
Das Gericht entschied am 10. August 2026 über die beiden Anträge und kam im Eilverfahren zu dem Ergebnis, dass sich der hessische Managementplan bei der erforderlichen summarischen Prüfung als rechtmäßig erweise. Insbesondere sei die obere Jagdbehörde aufgrund der auf Bundesebene gegenüber der Europäischen Kommission vorgenommenen Meldung eines günstigen Erhaltungszustands des Wolfs zum Erlass des revierübergreifenden Management- und Abschussplans berechtigt gewesen. Die grundsätzliche Kritik der Umweltverbände an der Bewertung des Erhaltungszustands in Deutschland, Hessen und dem Lahn-Dill-Kreis habe keine offensichtlichen Zweifel an der Richtigkeit dieser Einschätzung begründen können.
Damit ist der Weg für die Entnahme von zwei Jungwölfen wieder frei. Ursprünglich hatte das Regierungspräsidium Kassel für die Jagdzeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2026 insgesamt vier juvenile Wölfe freigegeben. Zwei Tiere waren allerdings bereits tot aufgefunden worden und werden auf die festgelegte Quote angerechnet. Nach Angaben des Regierungspräsidiums handelte es sich dabei um Wölfe, die durch Verkehrsunfälle ums Leben gekommen waren. Somit verbleibt es faktisch bei zwei Jungwölfen, die im Lahn-Dill-Kreis erlegt werden dürfen.
Die Entscheidung betrifft ein Gebiet, in dem das Greifensteiner Wolfsrudel lebt. Es ist eines von derzeit drei in Hessen etablierten Wolfsrudeln. Das Regierungspräsidium hatte die regionale Begrenzung des Abschusses unter anderem damit begründet, dass sich dort die größte territoriale Wolfspopulation des Landes befinde und zugleich vermehrt Schäden an Nutztieren festgestellt worden seien. Im vergangenen Monitoringjahr waren dem Greifensteiner Rudel vier Welpen zugeordnet worden.
Der Streit um die beiden Tiere hatte bereits Anfang Juli die Justiz erreicht. Nachdem Naturschutzverbände gegen den Managementplan vorgegangen waren, hatte das Verwaltungsgericht Kassel zunächst per Hängebeschluss verhindert, dass die beiden Jungwölfe getötet werden. Bis zu einer Entscheidung über die Eilanträge sollte die Abschussfreigabe damit nicht genutzt werden. Mit den nun gefassten Beschlüssen ist diese vorläufige Sperre gegenstandslos.
Für die Naturschutzverbände ist die Entscheidung dennoch nicht das Ende des juristischen Streits. BUND Hessen und die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe kündigten an, weitere rechtliche Schritte zu prüfen. Der BUND-Vorsitzende Jörg Nitsch reagierte mit scharfer Kritik. Er zeigte sich „maßlos enttäuscht“ und verwies darauf, dass die beiden Wolfswelpen bislang kein Nutztier angegriffen hätten. Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe forderte unterdessen, den Schwerpunkt stärker auf den Herdenschutz und die Förderung der Weidetierhaltung zu legen. Auch der NABU Hessen äußerte Unverständnis über die Ablehnung der Eilanträge.
Im Mittelpunkt des Rechtsstreits steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Wolf in Hessen bejagt werden darf, ohne seinen günstigen Erhaltungszustand zu gefährden. Das Verwaltungsgericht sah bei der vorläufigen Prüfung keine offensichtlichen Zweifel daran, dass die vom Land vorgenommene Bewertung diesen Anforderungen genügt. Die Behörde habe ihre Entscheidung zudem abwägungsfehlerfrei darauf gestützt, dass die Abschussfreigabe den als günstig gemeldeten Erhaltungszustand nicht gefährde.
Der hessische Managementplan sieht grundsätzlich vor, dass bis zu 40 Prozent der Jungwölfe innerhalb eines Jagdjahres entnommen werden können. Die entsprechende Regelung war bereits bei ihrer Veröffentlichung auf heftigen Widerstand von Umweltverbänden gestoßen. Für das Greifensteiner Rudel ist der Konflikt besonders deutlich: Auf der einen Seite stehen die Forderungen nach einem aktiven Bestandsmanagement und einem besseren Schutz von Weidetieren, auf der anderen Seite die Sorge der Naturschutzverbände, dass die Entnahme junger Wölfe angesichts der vergleichsweise kleinen hessischen Population zu weit gehen könnte.
Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist zunächst eine klare juristische Wegmarke gesetzt. Die beiden Jungwölfe dürfen während des geltenden Zeitraums im Lahn-Dill-Kreis erlegt werden. Ob die Naturschutzverbände weitere gerichtliche Schritte einleiten und damit erneut versuchen werden, die Abschüsse zu verhindern, ist noch offen. Die Debatte über den hessischen Wolfsmanagementplan dürfte damit jedoch keineswegs beendet sein. +++

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