Weg für Einsatzfahrzeuge frei machen – „Kampagne Rettungsgasse“ gestartet

Fulda/ Wiesbaden. Oft entscheiden wenige Minuten über Leben und Gesundheit von Unfallopfern. Damit die Rettungskräfte schnell helfen können, müssen sie möglichst rasch und ungehindert zum Einsatzort kommen. Ganz wichtig ist dabei die Bildung von Rettungsgassen. Um den Verkehrsteilnehmer das richtige Verhalten bei Unfällen in Erinnerung zu rufen, hat die hessische Landesregierung die „Kampagne Rettungsgasse“ gestartet. Unterstützung kommt auch vom Landkreis Fulda.

Kreisbrandinspektor Adrian Vogler berichtet, dass Verkehrsteilnehmer bei Unfällen häufig nicht genau wüssten, was zu tun sei, kopflos reagierten und abrupt bremsten anstatt allmählich die Geschwindigkeit zu reduzieren, an den Straßenrand heranzufahren und eine Rettungsgasse zu bilden. Boris Veltum, im Fachdienst Gefahrenabwehr des Landekreises Ärztlicher Leiter Rettungsdienst und regelmäßig mit dem Notarzteinfahrzeug unterwegs, hat als besonderes Problem ausgemacht, dass manche Verkehrsteilnehmer sich nicht überwinden könnten, vorsichtig in eine Kreuzung bei roter Ampel hineinzufahren. Dadurch könne ein Rückstau entstehen, der die Einsatzfahrzeuge am schnellen Weiterkommen hindere.

Auch Landrat Bernd Woide und Erster Kreisbeigeordneter Frederik Schmitt begrüßen die Kampagne des Landes Hessen als Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit. Hierzu wurde im Innenministerium unter Beteiligung des Verkehrs- und Sozialministeriums sowie des Landesfeuerwehrverbandes eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die Vorschläge zur Sensibilisierung der Bevölkerung für das Thema Rettungsgasse entwickelt hat. Ein Info-Flyer liegt bereits vor und steht unter www.innen.hessen.de zum kostenlosen Download zur Verfügung. Als weitere Maßnahmen sind unter anderem Banner an Autobahnbrücken, Rundfunkdurchsagen, Plakate an Tank- und Rastanlagen sowie Aufkleber auf Einsatzfahrzeugen geplant.

In der Straßenverkehrsordnung gibt es klare Regelungen zur Bildung von Rettungsgassen, deren Missachtung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und ebenso wie die missbräuchliche Benutzung einer Rettungsgasse mit Bußgeld bestraft werden kann. So sollte beim Herannahen eines Fahrzeugs mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn sofort der Weg frei gemacht und eine Rettungsgasse gebildet werden. Das Setzen der Warnblinkanlage reicht nicht aus. Auch ist dem Einsatzfahrzeug und den anderen Verkehrsteilnehmern durch Blinken anzuzeigen, in welche Richtung ausgewichen wird. Zudem sollte vor einer Weiterfahrt unbedingt auf eventuell noch folgende Einsatzfahrzeuge geachtet werden. Dies gilt gerade auch bei Staus.

Merke: Geschwindigkeit reduzieren und feststellen, aus welcher Richtung das Einsatzfahrzeug kommt. Nicht abrupt bremsen, nicht an unübersichtlichen Stellen anhalten (insbesondere in Kurven). Beim Anhalten das Fahrzeug parallel zur Fahrtrichtung stellen. Dadurch braucht es an wenigsten Platz. Wenn möglich, zum Rangieren eine Fahrzeuglänge Platz zum vorderen Fahrzeug lassen. +++ fuldainfo

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