Aufgrund der hohen Fallzahlen priorisiert das Gesundheitsamt die Kontaktaufnahme. Die Kontaktaufnahme mit positiv Getesteten erfolgt eingeschränkt. Das Gesundheitsamt des Landkreises weist deshalb erneut darauf hin, was bei einem positiven PCR-Befund zu tun ist.
Liegt Ihnen ein positiver PCR-Befund durch das Labor vor, gilt folgendes:
1) Sie sind per Verordnung automatisch für 14 Tage quarantänisiert. Verlassen Sie nicht die Wohnung und vermeiden Sie Kontakte zu Ihren Haushaltsangehörigen. Die Quarantäne dauert 14 Tage. Eine Freitestung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Siehe Kasten.
2) Informieren Sie Ihre Kontaktpersonen. Diese haben Anspruch auf einen PCR-Test. Diesen können sie beim Hausarzt oder beim COVID-Diagnostik-Zentrum des Klinikums durchführen lassen.
Ungeimpfte Haushaltsangehörige sind ebenfalls per Verordnung für zehn Tage quarantänisiert.
Geimpfte oder genesene Haushaltsangehörige sind zwar nicht quarantänisiert, sollten sich aber ebenfalls testen lassen und Kontakte vermeiden. Treten Symptome auf, müssen sich geimpfte oder genesene Haushaltskontakte unmittelbar testen lassen.
Wichtig: Wenn Sie beispielsweise Kontakt zu Altenpflegeheimen, Krankenhäusern, Schulen, Physiotherapie-Praxen, Dialysezentrum etc. hatten, informieren Sie auch diese Einrichtungen umgehend über Ihren positiven Befund.
Ein Infoschreiben für Ihre Kontaktpersonen gibt es online hier: www.bit.ly/32LjTp8
Dieses Infoschreiben können Sie an Ihre Kontaktpersonen weiterleiten.
3) Machen Sie bitte keinen erneuten PCR-Test. Ein Test reicht zum Nachweis aus. Ihre Quarantäne endet automatisch nach 14 Tagen. Eine Freitestung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Weitere Info