
Die Position des Parlamentarischen Staatssekretärs wurde 1967 eingeführt. Parlamentarische Staatssekretäre sind sowohl Regierungsmitglieder als auch Bundestagsabgeordnete und sollen die Verbindung zwischen Parlament und Regierung stärken. Ursprünglich als Vorbereitung auf höhere Regierungsämter gedacht, entwickelte sich die Funktion zunehmend zu einem Mittel politischer Patronage.
Heute üben Parlamentarische Staatssekretäre vor allem repräsentative Aufgaben aus, vertreten Minister im Bundestag, Bundesrat, in Regierungssitzungen und auf internationaler Ebene, etwa bei der EU, der NATO oder den Vereinten Nationen. Ihre Zahl ist jedoch stark gewachsen, so die Kritik des Bundes der Steuerzahler: In der letzten Ampel-Koalition bekleideten immerhin 37 Abgeordnete dieses lukrative Amt.
Damit entstehen erhebliche Kosten: Neben einem Grundgehalt von rund 13.844 Euro erhalten sie weitere Zahlungen, sodass ihr Monatseinkommen über 23.000 Euro beträgt. Hinzu kommen Ausgaben für Büros, Personal und Dienstwagen. Kritiker wie der Bund der Steuerzahler monieren, dass die hohen Kosten in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen stehen. Zudem führt die Rolle der Parlamentarischen Staatssekretäre häufig zu Kompetenzstreitigkeiten mit den beamteten Staatssekretären, die die Ministerien fachlich führen.
Daher fordert der Bund der Steuerzahler, die Zahl der Parlamentarischen Staatssekretäre deutlich zu reduzieren – idealerweise auf einen pro Ministerium –, um Kosten zu sparen und die Effizienz der Regierung zu verbessern. +++
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