Verkaufsoffener Sonntag am 9.10. in Petersberg gekippt

Verwaltungsgericht Kassel entscheidet für „Allianz“

Liobakirche in Petersberg

Fulda. Mit seiner heutigen Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Kassel die für kommenden Sonntag in Petersberg bei Fulda geplante Ladenöffnung aus Anlass des „Krempel- und Spaßmarktes“ gekippt. Die hierzu von der Gemeindeverwaltung erlassene Allgemeinverfügung beurteilen die Richter „als offensichtlich rechtswidrig“, weil sie den Anforderungen des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) nicht genüge. Geklagt hatten der Diözesanverband Fulda der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) und die Gewerkschaft ver.di im Auftrag der „Allianz für den freien Sonntag“.

Nach dem HLöG, so das Gericht, bedürfe es „einer begründeten realistischen Prognose“ hinsichtlich „der zu erwartenden Besucherzahlen“ der Anlassveranstaltung. Die von der Gemeinde Petersberg dargelegten „Erfahrungswerte vergangener Jahre“ seien „nicht nachvollziehbar“. So werde beim „Großflohmarkt“ des Veranstalters Jäger eine Besucherzahl von 5.000 bis 6.000 Personen angenommen, doch „erscheint dem Gericht vorliegend fernliegend“, dass „diese Prognose unabhängig von einer Öffnung der Ver- kaufsstellen am Sonntag“ sei. Und aus den Verwaltungsunterlagen ergebe sich bereits, „dass der geplante ‚Krempel- und Spaßmarkt‘ nicht die Hauptsache darstelle, sondern mit dem geplanten verkaufsoffenen Sonntag „mindestens gleichberechtigt nebeneinander“ stehe.

Darüber hinaus habe die Gemeindeverwaltung Petersberg den ihr durch das HLöG „eingeräumten Ermessensspielraum dadurch überschritten“, dass „sie die Offenhaltung der Ver- kaufsstellen nicht inhaltlich auf bestimmte Handelszweige beschränkt hat, für deren Öffnung an einem Sonntag anlässlich eines ‚Krempel- und Spaßmarktes‘ ein sachlicher Grund bestehen könnte“. Die Richter kritisierten, die sonntägliche Ladenöffnung sei zwar räumlich „auf bestimmte Straßenzüge“, aber nicht gleichzeitig „auf bestimmte Handels- zweige“ begrenzt worden.

Familienbund begrüßt Verwaltungsgerichtsurteil

„Gut so!“ – Der Familienbund der Katholiken in Hessen begrüßt das heutige Urteil des Kasseler Verwaltungsgerichts mit dem Verbot des in Petersberg geplanten verkaufsoffenen Sonntags. Landesvorsitzender Hubert Schulte stellt zufrieden fest, dass dem Schutz der Arbeitnehmer und dem Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe mit dieser Entscheidung Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen eingeräumt werde. Der Einsatz von Verdi und von der katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB) für den Sonntag als arbeitsfreien Tag komme vielen Arbeitnehmern und ihren Familien zugute und verdiene Anerkennung und Unterstützung. Dass gleichzeitig das Verwaltungsgericht in Darmstadt einen ebenfalls für den kommenden Sonntag in Weiterstadt vorgesehenen verkaufsoffenen Sonntag untersagt habe, verstärke den Eindruck, dass immer mehr Gemeinden immer öfter die gesetzlich gebotenen Feiertagsvorgaben zu unterlaufen versuchten. In Darmstadt hatten die Gewerkschaft und die evangelische Kirche erfolgreich Klage eingereicht. +++