Verfassungsgericht kippt BGH-Urteil zum Sampling

Der Bundesgerichtshof muss den Fall nun noch einmal bewerten

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil des Bundesgerichtshofs zum sogenannten Sampling gekippt: Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung könne einen Eingriff in Urheber- und Leistungsschutzrechte rechtfertigen, entschieden die Karlsruher Richter. Stehe der künstlerischen Entfaltungsfreiheit ein Eingriff in das Tonträgerherstellerrecht gegenüber, der die Verwertungsmöglichkeiten nur geringfügig beschränke, könnten die Verwertungsinteressen des Tonträgerherstellers zugunsten der Freiheit der künstlerischen Auseinandersetzung zurückzutreten haben, hieß es zur Begründung. Damit gab das Gericht der Verfassungsbeschwerde des Komponisten und Produzenten Moses Pelham statt, die sich gegen die fachgerichtliche Feststellung wendete, dass die Übernahme einer zweisekündigen Rhythmussequenz aus der Tonspur des Musikstücks „Metall auf Metall“ der Band Kraftwerk in den Titel „Nur mir“ im Wege des Sampling einen Eingriff in das Tonträgerherstellerrecht darstelle, der nicht durch das Recht auf freie Benutzung gerechtfertigt sei. Das vom Bundesgerichtshof eingeführte zusätzliche Kriterium der fehlenden gleichwertigen Nachspielbarkeit der übernommenen Sequenz sei nicht geeignet, einen verhältnismäßigen Ausgleich zwischen dem Interesse an einer ungehinderten künstlerischen Fortentwicklung und den Eigentumsinteressen der Tonträgerproduzenten herzustellen, erklärte das Gericht in Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof muss den Fall nun noch einmal bewerten. +++ fuldainfo