Zwischen Gewissensfrage und gesellschaftlicher Verantwortung

Die Delegierten der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) haben auf ihrer Bundesversammlung mit großer Mehrheit das Positionspapier „Zwischen Lebensschutz und Selbstbestimmung: Positionen und Perspektiven der kfd zu § 218 StGB“ beschlossen. Dem Votum vorausgegangen war ein zweijähriger Meinungsbildungsprozess, in dem sich der größte katholische Frauenverband Deutschlands einer der schwierigsten und emotionalsten gesellschaftlichen Debatten gestellt hat: der Frage, wie sich der Schutz ungeborenen Lebens und das Recht von Frauen auf Selbstbestimmung miteinander in Einklang bringen lassen.

Zwei Jahre lang diskutierten die Mitglieder in zahlreichen Veranstaltungen mit Expertinnen aus Medizin, Ethik, Recht und Theologie sowie in innerverbandlichen Gesprächen. Dabei wurde deutlich, wie vielschichtig das Thema ist und wie wenig es sich auf einfache Antworten reduzieren lässt. Aus diesem Prozess heraus entstand eine Grundhaltung, die sich nun im verabschiedeten Positionspapier widerspiegelt: die Achtung vor dem ungeborenen Leben UND die Selbstbestimmung der Frau.

Für die kfd steht fest, dass Frauen in Schwangerschaftskonflikten nicht allein gelassen werden dürfen – weder gesellschaftlich noch medizinisch, weder partnerschaftlich noch kirchlich. Die Delegierten machen deutlich, dass Unterstützung und Begleitung keine Frage individueller Großzügigkeit sein dürfen, sondern Ausdruck einer gemeinsamen Verantwortung sind.

In ihrem Positionspapier formuliert die kfd konkrete Forderungen an Kirche und Gesellschaft. Dazu gehören frei zugängliche, frei verfügbare und kostenfreie Verhütungsmittel ebenso wie eine frühzeitige und fortlaufende Bildung über Sexualität vom Kindesalter an für alle Geschlechter. Darüber hinaus fordert der Verband eine Ansprechperson für sexuelle Bildung in jedem Bistum.

Zu den weiteren Forderungen zählt die Möglichkeit, Schwangerschaftsabbrüche auch in katholischen Krankenhäusern durchführen zu können. Zudem spricht sich die kfd für die Gewährleistung des Schutzes von Beratungsstellen und Arztpraxen aus. Frauen sollen Schwangerschaftskonfliktberatungen ungestört und ohne Einschüchterung wahrnehmen können.

Deutlich positioniert sich die kfd auch gegen die Verurteilung von Schwangeren, Ärztinnen, Ärzten und Beratungsstellen durch rechte Strömungen innerhalb von Kirche und Gesellschaft. Im verabschiedeten Papier heißt es: „Die kfd positioniert sich gegen fundamentalistische und demokratiefeindliche Instrumentalisierungen des Themas. Sie tritt für einen sachlichen Dialog ein, der Polarisierung vermeidet, und für den Schutz von Beratungsstellen und medizinischem Personal. (…) Politik und Zivilgesellschaft sind daher aufgefordert, diese Verantwortung aktiv wahrzunehmen und Bedingungen zu fördern, die selbstbestimmte Entscheidungen ermöglichen und Eltern nachhaltig stärken.“

Mit ihrem Beschluss legt die kfd nicht nur eine verbandspolitische Position vor. Sie beschreibt vielmehr den Versuch, in einer hoch polarisierten Debatte Räume für Differenzierung offenzuhalten. Zwischen dem Schutz ungeborenen Lebens und der Selbstbestimmung von Frauen sieht sie keinen Gegensatz, der sich durch gegenseitige Verurteilung auflösen ließe. Stattdessen wirbt sie für Verantwortung, Begleitung und einen Dialog, der die Wirklichkeit von Frauen ernst nimmt und zugleich die ethischen Fragen nicht ausblendet.

Es ist ein Plädoyer dafür, Konflikte nicht zu vereinfachen. Und ein Appell an Kirche, Politik und Gesellschaft, Frauen in existenziellen Entscheidungssituationen nicht allein zu lassen. +++


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