Union bremst AfD-Verbotsdebatte: Krings fordert politischen statt juristischen Kampf

Afd

Die Diskussion über ein mögliches Verbot der AfD begleitet die deutsche Politik seit Jahren, doch innerhalb der schwarz-roten Koalition treten die unterschiedlichen Prioritäten inzwischen wieder deutlicher hervor. Während Bundesjustizministerin Stefanie Hubig daran festhalten will, ein Verbotsverfahren nicht grundsätzlich auszuschließen, warnt die Union vor einer erneuten Zuspitzung der Debatte und verweist auf die hohen rechtlichen Hürden eines solchen Schrittes.

Auslöser der jüngsten Kontroverse sind Äußerungen der SPD-Politikerin Hubig, die betont hatte, sie wolle an der Möglichkeit eines Verbotsverfahrens gegen die AfD festhalten. Es aus politischen Gründen auszuschließen, halte sie für falsch. Die Aussage trifft auf Widerstand in der Union, die die Frage derzeit nicht als vorrangig betrachtet.

Gegenüber dem „Handelsblatt“ mahnte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU), die Sozialdemokraten, ihre Aufmerksamkeit stärker auf die politischen Ursachen des AfD-Erfolgs zu richten. Entscheidend sei nicht die Debatte über ein Verbot, sondern die Frage, wie die Partei politisch wieder geschwächt werden könne. Wenn in großer Zahl Arbeiter und Angestellte von der SPD zur AfD wechselten, müssten gerade bei den Sozialdemokraten die Alarmglocken schrillen, sagte Krings.

Damit verschiebt der CDU-Politiker den Fokus bewusst von der juristischen auf die politische Ebene. Zwar stellt auch er die Möglichkeit eines Verbotsverfahrens nicht grundsätzlich infrage. Aus seiner Sicht steht jedoch zunächst die Beweisführung im Mittelpunkt. Die Frage eines Parteiverbots sei nicht in erster Linie politischer Natur, sondern eine juristische. Zuständige Behörden müssten belastbare Fakten zusammentragen, die eine aktive Verfassungsfeindlichkeit der Partei zweifelsfrei belegten.

Krings verweist dabei auf die aktuelle rechtliche Lage. Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz im Eilverfahren vorläufig gestoppt. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht weiterhin aus. Für den CDU-Politiker wirft dies erhebliche Zweifel daran auf, ob bereits eine ausreichende Tatsachengrundlage für ein Verbotsverfahren vorliegt. Ein solcher Schritt könne zum gegenwärtigen Zeitpunkt leicht scheitern und damit sogar den gegenteiligen Effekt erzielen, warnte er.

Die Sorge vor einem politischen Bumerang begleitet die Verbotsdebatte seit Langem. Ein erfolgloses Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht könnte die AfD in ihrer Selbstdarstellung als politisch verfolgte Partei stärken und ihr zusätzliche Aufmerksamkeit verschaffen. Zugleich argumentieren Befürworter eines Verbots, der demokratische Rechtsstaat dürfe nicht untätig bleiben, wenn sich Hinweise auf verfassungsfeindliche Bestrebungen verdichten.

Krings schließt deshalb auch für die Zukunft ein Verbot der AfD ausdrücklich nicht aus. Es sei durchaus möglich, dass sich die Partei weiter radikalisiere. Einen entsprechenden Kurs habe sie aus seiner Sicht bereits seit ihrer Gründung eingeschlagen. Gerade deshalb müsse die Debatte jedoch auf einer rechtlich tragfähigen Grundlage geführt werden und dürfe nicht von politischen Erwägungen allein bestimmt werden.

Die rechtlichen Voraussetzungen für ein Parteiverbot sind im Grundgesetz klar definiert. Nach Artikel 21 gelten Parteien als verfassungswidrig, wenn sie nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Über diese Frage entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht. Aktiv werden kann das Gericht jedoch nur auf Antrag des Bundestages, des Bundesrates oder der Bundesregierung.

Die Auseinandersetzung zwischen Union und SPD zeigt damit ein grundlegendes Dilemma im Umgang mit der AfD. Je stärker die Partei wird, desto häufiger wird über juristische Instrumente diskutiert. Gleichzeitig wächst die Einsicht, dass sich politische Verschiebungen nicht allein vor Gericht korrigieren lassen. Die eigentliche Herausforderung bleibt daher bestehen: Eine Partei verliert ihre Anziehungskraft nicht durch Debatten über Verbote, sondern dann, wenn ihre politischen Angebote für Wählerinnen und Wähler an Überzeugungskraft verlieren. Genau an diesem Punkt entscheidet sich letztlich, ob die demokratische Mitte ihre Bindungskraft zurückgewinnen kann. +++


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