Unfallforscher warnt vor E-Tretrollern auf Gehwegen

Siegfried Brockmann, Unfallforscher vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungsindustrie, hat die von der Bundesregierung beschlossene Zulassung von Elektro-Tretrollern scharf kritisiert. „Wenn E-Roller auf Gehwegen erlaubt werden, kommt es zu deutlich mehr Unfällen“, sagte Brockmann der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. „Gefährdet sind schon normale Fußgänger, die nicht mit diesen Gefährten rechnen. Besonders dramatisch würde es für diejenigen, die wir besonders schützen müssen: Gehbehinderte, Sehbehinderte, Blinde und Menschen mit anderen Einschränkungen. Sie hätten keine Chance zu reagieren.“ Das Kabinett hatte am Mittwochvormittag eine Verordnung von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) beschlossen, wonach E-Scooter mit bis zu 11,9 km/h schon bald auf Fußwegen fahren dürfen, wenn die Fahrer mindestens zwölf Jahre alt sind. „Sie wären mindestens mit der doppelten Gehgeschwindigkeit wie Fußgänger unterwegs, deutlich schneller als Jogger. Sie würden zur erheblichen Gefahr und Benachteiligung für Fußgänger auf der für sie vorgesehenen und geschützten Fläche, ohne dass das erforderlich wäre“, kritisierte Brockmann. „Die Freigabe der Gehweg-Nutzung für Kraftfahrzeuge wäre ein hochriskanter Dammbruch“, sagte der Unfallforscher weiter. „Es kommen ja weitere Gefährte auf uns zu: „One Wheeler“, „Hoverboards“ und andere Verkehrsmittel ohne Lenkstange wären dann kaum noch von den Gehwegen zu verbannen.“ Seine Forderung: „Der Bundesrat muss die Pläne in dieser Form stoppen. Die Städte sind näher dran als die Bundesregierung und wissen weit besser um die Gefahren. Die Kommunen sollten den Landesregierungen klar machen, dass Fußgänger unbedingt vor diesen Fahrzeugen geschützt werden müssen.“ Eine „sehr gute Lösung“ wäre es aus Sicht des Experten, sich auf eine Kategorie von Rollern bis 20 km/h zu beschränken, die man ab 15 Jahren und nur mit einem Mofa-Führerschein fahren darf, und dies nur auf Radwegen und ansonsten auf den Straßen. „Damit könnte man prima leben. Es geht ja um die sogenannte letzte Meile, etwa vom Parkplatz oder der Haltestelle zum Arbeitsplatz, hierfür wären E-Roller sinnvoll.“ Brockmann gab weiter zu bedenken, dass die Polizei „de facto keine Möglichkeit hätte“, Verstöße der E-Rollerfahrer zu sanktionieren. Die Beamten könnten die Kategorien nicht auseinander halten und Kontrollen wären nur mit großem Personaleinsatz möglich. +++