Totschlag in Eiterfeld-Buchenau – Urteil rechtskräftig

Die 1. Strafkammer des Landgerichts Fulda hatte mit Urteil vom 03. September 2021 einen heute 23-jährigen Angeklagten wegen Totschlags zu Lasten des Vaters seiner Lebensgefährtin zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren verurteilt. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig. Die dagegen gerichteten Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft, welche einen Freispruch erwirken wollten, wurden vom Bundesgerichtshof mit Beschlüssen vom 23.05.2022 als unbegründet verworfen (Az. 2 StR 42/22).

Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob die Tat des Angeklagten, der die Messerstiche im Vorfeld der Verhandlung gegenüber Dritten eingeräumt, sich aber zugleich darauf berufen hatte, er habe sich gegen einen Angriff verteidigt, durch Notwehr gerechtfertigt war. Nach der durchgeführten Hauptverhandlung war die Schwurgerichtskammer zu der Überzeugung gelangt, dass den Messerstichen kein Angriff des späteren Opfers vorausgegangen war. +++ pm

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