Tod eines 2-jährigen Kleinkindes – Staatsanwaltschaft geht von Unfall aus

Es ist von einem tragischen Unfallgeschehen auszugehen

Die Staatsanwaltschaft Fulda hat das Todesermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Tod des 2-jährigen Kleinkindes Timnit, welches Ende 2020 leblos im Fuldakanal aufgefunden wurde, durch Verfügung eingestellt. Nach Abschluss der Ermittlungen, insbesondere der Vernehmung von Zeugen, darunter der Tagesmütter des Kleinkindes, Untersuchung/Dokumentation der Verhältnisse an der Wohnanschrift darunter Schwer-/Leichtgängigkeit von Türen, Anzahl der Treppenabsätze und Treppen, Steile der Treppen, Höhe des hinter dem Anwesen befindlichen Maschendrahtzaunes als Abgrenzung zum Fuldakanal, mögliche Durchgänge durch den Zaun, Lichtverhältnisse hinter dem Haus usw., haben sich – auch wenn ein solches nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden kann – keine konkreten Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden ergeben. Es ist von einem tragischen Unfallgeschehen auszugehen. Diese Annahme stützt auch die durchgeführte Obduktion, im Rahmen derer keinerlei Anzeichen einer Gewalteinwirkung gegen den Körper des Kindes – weder aktuell noch in der jüngeren Vergangenheit – festgestellt werden konnten, wohl aber eindeutige Hinweise auf einen Ertrinkungstod. +++