Städtetag: Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist Ländersache

Mit einem Rechtsanspruch auf Landesebene wird es zudem einfacher

Der Deutsche Städtetag fordert die Bundesregierung auf, den geplanten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in die Zuständigkeit der Bundesländer zu legen und nicht in einem Bundesgesetz zu regeln. Städtetags-Präsident Markus Lewe sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe: „Bildung ist im föderalen System der Bundesrepublik eine klassische Aufgabe der Länder.“

Dazu gehöre auch der qualitative und quantitative Ausbau von Ganztagsschulen, erklärte der CDU-Politiker und Oberbürgermeister von Münster. Deshalb müsse der Bund, wenn er einen Rechtsanspruch auf ganztägige verlässliche Bildung einführen wolle, diesen bei den Ländern ansiedeln. Laut Lewe wird es mit einem Rechtsanspruch auf Landesebene zudem einfacher, „die vielfältigen Betreuungsmöglichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe, die schon heute in Kommunen bestehen, und die Angebote der Schulen in ein Gesamtkonzept einzubeziehen“. Nach den Plänen des Bundes soll der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen bis zum Jahr 2025 eingeführt werden. Dafür will der Bund zwei Milliarden Euro zur Verfügung stellen.

Für den Fall, dass der individuelle Rechtsanspruch im Sozialgesetzbuch VIII – dem Kinder- und Jugendhilfegesetz – doch bundesweit geregelt werden soll, müssten die Länder nach Ansicht des Städtetags-Präsidenten ebenfalls Regelungen treffen und den Kommunen ihre Kosten ersetzen, „weil dann das Konnexitätsprinzip gilt: Wer bestellt, bezahlt“. Damit der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder verwirklicht werden könne, so Lewe, müsse der Bund die Länder bei dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe finanziell unterstützen. „Außerdem muss sich der Bund nicht nur einmalig mit den Zwei-Milliarden-Euro-Investitionen beteiligen, sondern auch dauerhaft an den laufenden Kosten“, forderte er. +++

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