Stadtverordnetenversammlung: Thema Stadtwache

Öffnungszeiten haben keinen direkten Einfluss auf die polizeiliche Präsenz

Fulda. Bei der Stadtverordnetenversammlung am Freitag war auch die Körperverletzung eines 17-Jährigen in der Nähe der Stadtwache in der Fuldaer Innenstadt ein Thema. Nachdem der junge Mann am Rande des Schlossparks urinierte, geriet der 17-Jährige mit fünf unbekannten, männlichen Personen im etwa gleichen Alter in Streit. Hierbei erlitt er einen etwa zwei Zentimeter tiefen Stich in die Bauchdecke sowie weitere kleinere Schnittwunden. Berichte suggerierten unterdessen, dass sich die Tat vor der Stadtwache ereignet habe, tatsächlich aber hatte sie sich in der Nähe des Durchganges zum Schlosspark ereignet. Daraufhin hatten die Grünen nachgefragt, ob die Öffnungszeiten der Stadtwache zumindest den Ladenöffnungszeiten angepasst werden können, umso Präsenz am Busbahnhof aufzuweisen.

Bürgermeister Dag Wehner erläuterte, dass hier zunächst festgestellt werden müsse, ob die Öffnungszeiten der Stadtwache identisch sind mit den Öffnungszeiten des Bürgerbüros. Darüber hinaus, stehen die Öffnungszeiten der Stadtwache in keinem direkten Zusammenhang mit den Dienstzeiten der Ordnungspolizei und schon gar nicht mit den Dienstzeiten der Polizei, die 7 Tage die Woche 24 Stunden im Dienst ist. Daran anknüpfend ist hier auszuführen, dass die polizeiliche sowie die ordnungspolizeiliche Präsenz in der Innenstadt sowohl in der zeitlichen Ausgestaltung als auch hinsichtlich des Volumens, völlig unabhängig von den Öffnungszeiten der Stadtwache definiert wird. Hierzu gehören insbesondere auch die gemeinsamen Konzeptstreifen der Landespolizei und der städtischen Ordnungspolizei, die in der Regel mehrmals täglich als Fußstreifen an den verschiedenen relevanten Örtlichkeiten in der Innenstadt Präsenz zeigen und entsprechende Kontrollen durchführen. Für eine Änderung der Öffnungszeiten der Stadtwache besteht, auch in Kenntnis dieses Einzelfalles, kein Bedarf.

„Die Öffnungszeiten der Stadtwache haben keinen direkten Einfluss auf die polizeiliche Präsenz in der Innenstadt. Die bisherige Frequentierung der Stadtwache als Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger sowie Besucher und Touristen der Stadt Fulda, lässt nicht erkennen, dass eine regelmäßige Öffnung der Stadtwache an den Wochenenden über den bisherigen Dienst hinaus erforderlich wäre. An besonderen Veranstaltungstagen in der Innenstadt, bei denen die Besucherfrequenz außergewöhnlich hoch ist, wurde die Stadtwache schon in der Vergangenheit bereits zusätzlich geöffnet (z. B. Domplatzkonzerte, Besuch Bundeskanzlerin, Challenge-Lauf etc.). Eine Ausweitung dieser Verfahrenspraxis ist aus städtischer Sicht nicht erforderlich“, sagt der Bürgermeister der Stadt Fulda Dag Wehner.

„Mit Bezug auf die personellen Engpässe bei der Bundespolizei im Hinblick auf die Besetzung der Dienststelle am Bahnhof in Fulda gab es nach unserer Kenntnis im vergangene Jahr nur in 2-3 Einzelfällen, so dass sich aus dieser Situation kein Handlungsbedarf für die Polizei oder die Stadt Fulda ergibt. In der Weihnachtszeit wird für den Bereich des Weihnachtsmarktes, wie im vergangenen Jahr auch, in Zusammenarbeit mit dem Veranstalter und der Polizei, ein besonderes Sicherheitskonzept erstellt und umgesetzt, so dass auch hier aktuell keine Veranlassung für eine grundlegende Veränderung besteht“, heißt es von Seiten des Fuldaer Bürgermeisters zu dieser Thematik abschließend. +++