Stadtverordnetensitzung mit verkürzten Redezeiten

Es gelten bestimmte Abstands- und Hygienevorgaben

Trotz des verhängten Corona-Lockdowns wird die Sitzung der Fuldaer Stadtverordnetenversammlung am Freitag, 18. Dezember, um 15 Uhr im Großen Saal der Orangerie als Präsenzveranstaltung stattfinden. Darauf haben sich die Fraktionen gestern Abend bei einem Gespräch im Anschluss an die Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses verständigt. Allerdings gelten vor dem Hintergrund der verschärften Bestimmungen für die Sitzung einige Besonderheiten.

In der Diskussion der Fraktionen wurde deutlich, dass man sich sehr wohl der besonderen Situation vor dem Hintergrund des allgemeinen Lockdowns bewusst ist. Gleichzeitig stehe aber die Verantwortung der Stadtverordnetenversammlung im Raum, mit einer planmäßigen Verabschiedung des Haushaltes für das kommende Jahr dem Magistrat die notwendige Handlungsfreiheit zu verschaffen, in einer äußerst schwierigen Zeit alle finanztechnisch erforderlichen Entscheidungen treffen und umsetzen zu können.

Um die Dauer der Haushaltssitzung in einem vertretbaren zeitlichen Rahmen zu halten, haben sich die Fraktionen einvernehmlich auf eine – im Vergleich zu früheren Jahren – wesentlich verkürzte Redezeit festgelegt. Alle Fraktionen haben demnach eine einheitliche Redezeit von jeweils maximal acht Minuten, die fraktionslosen Abgeordneten von jeweils vier Minuten. Zudem wurde vereinbart, auf separate Redebeiträge zu den einzelnen Produktbereichen und sonstigen Bestandteilen der Beschlussfassung über den Haushalt zu verzichten. Alle Anmerkungen sollen im Rahmen der grundsätzlichen Stellungnahmen erfolgen. Es wird davon ausgegangen, dass unter Berücksichtigung der Vereinbarungen die Sitzung etwa zwei Stunden dauern wird.

Wie bereits in den vergangenen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung im Mai, Juni, September und Oktober gelten bestimmte Abstands- und Hygienevorgaben, die Zahl der Zuschauerplätze ist limitiert. Beim Betreten der Orangerie und insbesondere auch im Sitzungsaal ist – auch während der Sitzung – ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Ausgenommen hiervon sind lediglich Redebeiträge der Mandatsträger während der Sitzung. +++ pm

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