Stadt ebnet Weg für Außengastronomie in der Wintersaison

Magistrat beschließt Anpassung der Sondernutzungssatzung

Der Magistrat der Stadt Fulda hat in seiner heutigen Sitzung eine Anpassung zur Sondernutzungssatzung beschlossen. Dieser 4. Nachtrag ermöglicht den heimischen Gastronomen, auch in den Wintermonaten zwischen dem 1.11.2020 und 28.2.2021 auf öffentlichen Flächen Außengastronomie anzubieten. Für Gastronomiebetriebe in der Innenstadt gelten für diesen Zeitraum auch die verlängerten Öffnungszeiten freitags, samstags und am Vortag der gesetzlichen Feiertage bis 24.00 Uhr.

Der Beschluss des Magistrats muss noch durch den Haupt- und Finanzausschuss am 19. Oktober und die Stadtverordnetenversammlung am 26. Oktober 2020 bestätigt werden. Vorbehaltlich dessen können Gastronomen bereits jetzt Anträge auf Sondernutzung bei der Fachverwaltung einreichen. Bei der Bewilligung der Anträge will die Stadt – nach Prüfung der konkreten Einzelfälle – eine möglichst große Flexibilität zeigen. Zum Satzungsnachtrag gehört auch eine weitere Reduzierung der Sondernutzungsbühren für die Wintersaison 2020/2021.

„Mit dieser Anpassung der Sondernutzungsordnung wollen wir unsere lokale Gastronomie angesichts der Einnahmeausfälle durch die Corona-Pandemie unterstützen. Durch die andauernde Infektionslage wird die Wintersaison 2020/21 von einem Normalbetrieb weit entfernt sein. Die Möglichkeit zum Angebot von Außengastronomie kann da helfen“, so Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld. Bürgermeister und Ordnungsdezernent Dag Wehner erläutert: „Zum einen haben die einzelnen Gastronomiebetriebe in den Innenräumen weniger Plätze für Gäste zur Verfügung, zum anderen ziehen aktuell viele Menschen aus Gründen des Infektionsschutzes den Aufenthalt im Freien vor. Die Gastronomen haben nun die Möglichkeit, neue Konzepte für eine Außengastronomie umzusetzen und damit zusätzliche Einnahmemöglichkeiten zu generieren.“ +++ pm

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