Großes Interesse an neuer Gesetzeslage zur Fachkräfteeinwanderung

Landkreis und Region Fulda GmbH lud zu Infonachmittag

Landrat Bernd Woide begrüßte die Teilnehmenden im Landratsamt. Das Interesse war groß, das Team der Fachkräftestrategie wird deshalb am 20. Juni eine weitere Infoveranstaltung für Unternehmen anbieten. Foto: Sebastian Mannert

Der Mangel an qualifiziertem Personal ist mittlerweile in allen Branchen spürbar. Ein Weg, ihm zu begegnen, ist das Anwerben von Fachkräften aus Ausland. Auch im Landkreis Fulda wächst der Bedarf, das Interesse der Unternehmen an diesem Thema ist groß. Das wurde bei einer Infoveranstaltung mit mehr als 70 Teilnehmenden deutlich, zu der das Projektteam „Internationales“ der Fachkräftestrategie Fulda ins Landratsamt geladen hatte.

„Wir können Ihnen nicht im Einzelfall dabei helfen, neues Personal zu finden – aber wir können Ihnen Informationen an die Hand geben und Sie mit den relevanten Akteuren vernetzen“, sagte Landrat Bernd Woide, der sich für das große Interesse an der Veranstaltung bedankte. Anlass und Thema der Veranstaltung war die Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, die die Bundesregierung im Sommer 2023 beschlossen hatte – mit dem Ziel, das Anwerben qualifizierter Fachkräfte aus Ländern außerhalb der EU zu vereinfachen. „Wir empfehlen Betrieben und Unternehmen dringend, das Anwerben ausländischer Fachkräften verstärkt in die eigene Rekrutierungsstrategie aufzunehmen“, sagt Waldemar Dombrowski, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Bad Hersfeld-Fulda. Dieser Prozess aber – insbesondere, wenn es um Arbeitskräfte aus Drittstaaten geht – stellt bisher viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Die Gesetzesreform soll das ändern: Es wurden bürokratische Hürden abgebaut und auch neue Möglichkeiten geschaffen, als Fachkraft nach Deutschland zu kommen.

Matthias Paschen-Hartmann vom Landkreis Fulda gab bei der Veranstaltung einen Überblick über die zentralen Neuerungen des Gesetzes. Hierzu zählt unter anderem, dass Fachkräfte aus dem Ausland künftig einen Anspruch auf die Ausübung jeder qualifizierten Beschäftigung in nicht reglementierten Berufen haben. Das bedeutet: Wer den Bäckerberuf gelernt hat, kann auch als Zimmermann beschäftigt werden, wenn die Gleichwertigkeit der Bäckerausbildung festgestellt wurde. „Und es geht noch einfacher: Bereits zwei Jahre Berufserfahrung innerhalb der letzten fünf Jahre können ausreichen, um einen Arbeitnehmer hier zu beschäftigen“, erklärt Paschen-Hartmann. Sprachkenntnisse oder eine Anerkennung der Ausbildung sind dann nicht erforderlich. Änderungen gibt es auch bei reglementierten Berufen – also zum Beispiel in der Pflege: Pflegekräfte, die bisher erst nach der Anerkennung ihres Abschlusses eine Berufserlaubnis für Deutschland erhalten haben, können nun bereits im Pflegebereich arbeiten, während sie die Nachqualifizierung machen.

Vertreter von IHK und Arbeitsagentur informierten die Teilnehmenden im Landratsamt über die Anerkennung von Qualifizierungen und die Arbeitsmarktzulassung. „Die Anerkennung eines im Ausland erworbenen Abschlusses fördert nicht nur eine Integration in die Gesellschaft und als Fachkraft im Unternehmen, sondern macht auch Qualifikationen sowie die berufliche Handlungskompetenz greifbar“, sagte Armin Gerbeth von der IHK Fulda. Die IHK berät diesbezüglich interessierte Personen und Unternehmen in Osthessen. Die IHK nimmt Anträge entgegen und legt diese nach einer ersten Überprüfung der IHK FOSA, dem bundesweiten Kompetenzzentrum zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsabschlüsse im IHK-Bereich, vor. „Ein solches Anerkennungsverfahren kann ein wichtiger Mosaikstein sein, um dem Fachkräftemangel in den Unternehmen entgegenzuwirken.“

Konrad Kühn von der Agentur für Arbeit in Fulda informierte über den Ablauf der Arbeitsmarktzulassung, im Speziellen die Arbeitsmarktprüfung. „Hat ein Arbeitgeber einen geeigneten Bewerber aus dem Ausland gefunden, ist der erste Ansprechpartner die Ausländerbehörde oder die Botschaft. Diese gibt den Fall dann weiter an die Zentrale Arbeits- und Fachvermittlungsstelle, die wiederum in einigen Fällen eine Stellungnahme von uns anfordert.“ Der Arbeitgeberservice nimmt dann die Arbeitsmarktprüfung vor. Es wird unter anderem geprüft, ob es für die entsprechende Stelle bevorrechtigte deutsche Arbeitnehmer gibt, und ob die Arbeitsbedingungen und die Qualifikation des betreffenden Bewerbers übereinstimmen. „In diesem Jahr hatten wir bereits 130 Anfragen zu Bearbeitung der Arbeitsmarktprüfung. Der Großteil kam für die Türkei, Nordmazedonien und den Kosovo, aber auch aus Brasilien und Kamerun wurden Arbeitskräfte geholt“, erklärt Kühn.

Weiterer Termin am 20. Juni

„Das große Interesse am Thema Fachkräfteeinwanderung zeigt einerseits, wie sehr der Fachkräftemangel die regionalen Unternehmen beschäftigt – aber auch, wie viele Fragen der Prozess der Anwerbung aus dem Ausland noch aufwirft“, sagt Florian Hütsch, Sachgebietsleiter Arbeitskräftesicherung beim Landkreis Fulda. Wegen der großen Nachfrage wird deshalb am 20. Juni, von 15 bis 17 Uhr, im Marmorsaal des Stadtschlosses (1. OG), eine weitere Infoveranstaltung zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz angeboten. Interessierte können sich online anmelden. Auch diese Veranstaltung wird vom Projektteam „Internationales“ organisiert, das in der Fachkräftestrategie Unternehmen im Landkreis Fulda Unterstützung bietet – mit der Zusammenstellung und Aufbereitung von Informationen auf der Webseite www.integration-fulda.de sowie mit einem Integrations-Guide. Dieser wurde für Unternehmen und mehrsprachig für die Fachkräfte aus dem Ausland erstellt und dient als „Handlungsleitfaden“ zum Arbeiten und Leben in Deutschland und in der Region Fulda. Außerdem plant das Team weitere Schulungsangebote. +++ pm

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