Spritpreisdeckel im Kreuzfeuer: Reiches Gesetzentwurf sorgt für scharfe Kritik und Verbandsunmut

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Der von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) ausgearbeitete Entwurf für ein sogenanntes Kraftstoffhöchstpreisgesetz (KHPG) stößt in der Politik und der Fachwelt auf geteilte Reaktionen. Vor dem Hintergrund spürbar gestiegener Kraftstoffpreise infolge des Irankriegs und der Blockade der Straße von Hormus hatten sich Bund und Länder vor wenigen Wochen grundsätzlich darauf verständigt, eine bundesweite Obergrenze nach dem Vorbild Belgiens und Luxemburgs einzuführen. Wie das „Handelsblatt“ unter Berufung auf den Gesetzentwurf berichtet, befindet sich das Vorhaben derzeit in der ministeriumsinternen Frühkoordinierung, die den ersten Schritt der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung markiert.

Scharfe Kritik an den Plänen kommt von der saarländischen Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD). Gegenüber dem „Tagesspiegel“ bezeichnete sie den Entwurf als „Spritpreisdeckel-Verhinderungsgesetz“. Wenn unzulässige Preisanstiege erst drei Wochen andauern müssten, bevor das Wirtschaftsministerium einschreite, sei den Bürgern nicht geholfen. Dies entspreche zudem nicht den Absprachen über eine Anlehnung an die luxemburgischen und belgischen Modelle. Rehlinger warf der Bundesministerin vor, offensichtlich gar keine Entlastung für die deutschen Autofahrer anzustreben.

Hintergrund des Streits sind die im Entwurf formulierten Hürden und Ausnahmen. Das geplante Gesetz führt keinen unmittelbaren Höchstpreis ein, sondern schafft vorerst lediglich die rechtliche Handhabe. Erst wenn die Preise für Benzin und Diesel in drei aufeinanderfolgenden Wochen jeweils um mehr als fünf Prozentpunkte über den durchschnittlichen Steigerungen der anderen EU-Staaten liegen, darf die Bundesregierung den Deckel tatsächlich aktivieren. Vorgesehen ist ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027, wobei die rechtliche Geltungsdauer auf drei Monate befristet sein soll.

Aus Regierungskreisen verlautete dazu, die Versorgungssicherheit bei Benzin und Diesel müsse zu jedem Zeitpunkt gesichert sein; ein festes Entlastungsversprechen in Cent sei daher nicht sinnvoll. Entsprechend sieht die Vorlage vor, dass Bund und Länder den Mechanismus bei drohenden Versorgungsengpässen jederzeit wieder außer Kraft setzen dürfen. Zudem erhalten die Bundesländer das Recht, regional vom bundesweiten Höchstpreis nach oben oder unten abzuweichen, was ausdrücklich auch für einzelne Landkreise oder abgegrenzte Gebiete gilt.

Auch die Wissenschaft meldet erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit an. Claudia Kemfert, Energieökonomin am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), bezeichnete das Gesetzesvorhaben in der Funke-Mediengruppe als Entlastung mit angezogener Handbremse, die in der Praxis kaum Wirkung entfalten dürfte. Durch die Koppelung an die europäische Preisentwicklung bliebe ein staatliches Eingreifen selbst dann aus, wenn die Preise europaweit steigen und das Tanken unbezahlbar werde. Dauerhafter Schutz vor Preisschocks entstehe nur durch eine verringerte Abhängigkeit von fossilen Importen und nicht durch Eingriffe an der Preissäule. Kemfert plädierte stattdessen für gezielte Hilfen für besonders betroffene Gruppen, eine Abschöpfung krisenbedingter Übergewinne sowie den zügigen Ausbau bezahlbarer Mobilitätsalternativen.

Rückendeckung erhält Reiche hingegen vom Wirtschaftsrat der CDU. Generalsekretär Wolfgang Steiger betonte gegenüber den Funke-Zeitungen, dass staatliche Preisgrenzen grundsätzlich einen problematischen Eingriff in das Marktgeschehen darstellten. Es sei daher folgerichtig, die Versorgungssicherheit an die erste Stelle zu setzen. Die zahlreichen Ausnahmen und Bedingungen spiegelten die Komplexität eines solchen Vorhabens wider. Positiv sei insbesondere, dass die Deckelung nicht automatisch einsetze, sondern reale Marktbewegungen berücksichtige.

Unterdessen warnt der Bundesverband der freien Tankstellen (BFT) vor einem drastischen Preissprung zum Jahreswechsel. Verbandschef Carsten Müller kündigte in der „Süddeutschen Zeitung“ an, dass Kraftstoffe durch das Ende des Tankrabatts sowie die verschärfte THG-Quote zur CO2-Reduktion nochmals spürbar teurer werden. Zur Mittagszeit rechne er mit einer Erhöhung um 35 bis 40 Cent pro Liter, was die Belastungsgrenze an den Kassen erreiche.

Den von der Koalition geplanten Spritpreisdeckel, der nach dem Ende des Tankrabatts im Jahr 2027 die Gewinnspannen der Branche begrenzen soll, wies Müller als blanken Populismus zurück. Den Vorwurf, Mineralölunternehmen würden Steuervorteile einbehalten, wies er zurück. Zugleich distanzierte sich der BFT-Chef von der Konstruktion des Tankrabatts: Die Stationen profitierten nicht von den Steuersenkungen, da Kraftstoffe vor Beginn der Maßnahme noch teuer eingekauft werden müssten und Hamsterkäufe zum Stichtag regelmäßig zu leeren Tanks führten. Teurere Weiterverkäufe aus Restbeständen seien den Betreibern unter diesen Bedingungen gar nicht möglich. +++


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