SPD-Fraktion Flieden – Schienenverkehr und Gefahrenpunkt auf der A66

Unfallhäufigkeit auf der A66 aufarbeiten

Flieden. Mittels zweier Initiativen zur letzten Gemeindevertretersitzung diesen Jahres fordert die SPD-Fraktion Flieden zum einen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der A66 aufgrund auffälliger Unfallhäufigkeit. Um den Schienenverkehrslärm entlang des hochbelasteten Streckenabschnitts durch Flieden deutlicher zu reduzieren sollen darüber hinaus finanzielle Mittel aus dem entsprechenden Bundesprogramm erwirkt werden. Flieden. Die Medienberichterstattungen der letzten Wochen und Monate um die zahlreichen z. T. schweren Unfälle mit 14 Schwer- und 6 Leichtverletzten im besagten Autobahnabschnitt haben nicht nur bei zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Flieden Unverständnis für die Reaktionen seitens Hessen-Mobil hervorgerufen.

Während das Polizeipräsidium Osthessen angesichts der traurigen Tatsachen durchaus bewusst ist, dass diese Stelle eindeutig ein Gefahrenpunkt darstellt, lehnt die zuständige Landesbehörde Hessen-Mobil vorschnell Geschwindigkeitsbeschränkung mit standardisierten Argumenten ab, kritisiert SPD-Fraktionsvorsitzender Mark Bagus. Dabei hätte die Anordnung eines Tempolimits in diesem heiklen Bereich auch den weiteren positiven Nebeneffekt einer deutlichen Lärmreduzierung. Eine zeitweise Tempobegrenzung auf 100 km/h gab es bereits im Jahr 2007 bei Freigabe des Autobahnabschnitts auf Fliedener Gebiet mit der leider vergeblichen gemeindlichen Initiative seinerzeit, diese beizubehalten. Die nunmehr eingetretene, neue Situation liefert die Begründung für unseren Antrag, um neben einer wirksamen Reduzierung der Lärmbelastung der Bevölkerung zusätzlich mehr Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer in diesem unfallträchtigen Autobahnabschnitt zu erreichen, verdeutlicht Bagus.

Das Dauerthema Lärm ist darüber hinaus Anlass für einen weiteren Antrag von Fliedens Sozialdemokraten. Um den Schienenverkehrslärm auch entlang hochbelasteter Streckenabschnitte im bestehenden Eisenbahnnetz deutlich zu reduzieren, hat der Bund im Jahr 1999 ein freiwillige Lärmsanierungsprogramm aufgelegt. Der Schutz vor Verkehrslärm beim Neu- und Ausbau von Schienenwegen ist im Bundes-Immissionsschutzgesetz geregelt. Diese Bestimmungen gelten jedoch nicht für Bestandsstrecken. Um auch die Lärmsituation am Schienenbestandsnetz zu verbessern, wurde daher das sog. Investitionsprogramm „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“ ins Leben gerufen. Seit Beginn dieses Programms wurden bereits rund 1.600 Kilometer Strecke saniert, über 649 Kilometer Schallschutzwände errichtet und in 56.748 Wohnungen passive Schallschutzmaßnahmen eingebaut. Seit dem Jahr 2016 hat der Bund sein Förderbudget sogar noch deutlich aufgestockt.

Seit dem 1. Januar 2016 gibt die aktuelle 16. Immissionsschutzverordnung des Bundes (BimSchV) neue und niedrigere Grenzwerte vor. So fällt der Schienenbonus ersatzlos weg und der Eisenbahnverkehr wird mit dem Straßenverkehr gleichgestellt. Die für die Lärmsanierung relevanten Grenzwerte liegen tagsüber bei 67 dB(A) und nachts bei 57 dB(A). Auf dieser Basis und nach Vorliegen der neuen Zugzahlenprognose 2030 zum Anfang kommenden Jahres wurde eine Überarbeitung des Gesamtkonzepts zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen angekündigt. Derzeit liegen lt. Umgebungslärmkartierung Schienenverkehr Teile des Fliedener Ortsteils Rückers sowie die Siedlungen Leimenhof und Kautz nachts über 60 dB (A) sowie tags zu Teilen über 65 dB (A) und somit über den relevanten Grenzwerten. Die Chancen für eine Berücksichtigung unserer Gemeinde im Rahmen einer Lärmsanierung entlang der DB-Strecke Fulda-Hanau in Form von aktivem und/oder passivem Schallschutz sollten daher keinesfalls ungenutzt bleiben, betont der Fraktionschef abschließend. +++