SPD fordert weniger Krankenkassen – riskante Investments erhöhen den Reformdruck

Die Debatte über die Zukunft der gesetzlichen Krankenversicherung bekommt eine neue Schärfe. Nach den bekannt gewordenen Verlusten mehrerer Krankenkassen durch riskante Investments spricht sich der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, für eine deutliche Verringerung der Zahl der Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen aus. Die Frage nach der richtigen Größe und Struktur des Systems stellt sich damit nicht mehr allein unter dem Gesichtspunkt von Verwaltung und Effizienz. Sie wird zunehmend auch mit der Frage verbunden, wie verantwortungsvoll mit den Beiträgen der Versicherten und den Mitgliedsbeiträgen der Ärzte und Psychotherapeuten umgegangen wird.

„Im Zuge der anstehenden Strukturreformen sollte auch genau geschaut werden, ob es dieser Vielzahl von Kassen überhaupt noch bedarf“, sagte Wiese den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Auch die Vielzahl der Kassenärztlichen Vereinigungen müsse man „gründlich überdenken und straffen“. Wiese stellt damit eine grundsätzliche Frage: Wie viele eigenständige Strukturen braucht ein System, das letztlich aus Beiträgen finanziert wird und zugleich unter erheblichem Kosten- und Effizienzdruck steht?

Besonders deutlich fällt seine Kritik an den Anlageentscheidungen der Sozialversicherungsträger aus. Es sei „haarsträubend“, dass ausgerechnet Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen derart riskante Investitionen tätigten, sagte der SPD-Politiker. Bei Schuldscheindarlehen, Immobiliendeals und Risikofonds scheine es so, als hätten Kassenvertreter und Vertreter der Ärzteschaft wie waghalsige Hedgefondsmanager agiert – mit hohen Beiträgen und zu Lasten der Versicherten. Für Wiese ist damit eine Grenze überschritten, die über die reine Frage nach einem finanziellen Verlust hinausgeht. Er fordert eine lückenlose Aufklärung und Konsequenzen.

Die bislang bekannten Zahlen geben dieser Forderung zusätzliches Gewicht. Nach Angaben der Bundesregierung haben betroffene gesetzliche Krankenkassen bereits bis Ende 2025 Wertberichtigungen von rund 400 Millionen Euro auf riskante Immobilieninvestments vorgenommen. Darüber hinaus stehen weitere Anlagewerte von mehr als 700 Millionen Euro im Zusammenhang mit den riskanten Investments. Wie hoch der tatsächliche Schaden am Ende sein wird, lässt sich allerdings noch nicht sagen. Ob und in welcher Höhe weitere Verluste entstehen, ist offen. Ein endgültiger Gesamtschaden kann deshalb bislang nicht beziffert werden.

Einige Krankenkassen haben bereits Klagen eingereicht. Weitere Wertberichtigungen für das Jahr 2026 wurden angekündigt. Über die Vorgänge hatten NDR, WDR und die „Süddeutsche Zeitung“ zuerst berichtet. Damit ist die Angelegenheit längst über einen einzelnen Bilanzposten hinausgewachsen. Sie berührt die grundsätzliche Frage, wie viel Risiko Einrichtungen eingehen dürfen, die mit Geld arbeiten, das ihnen nicht als eigenes Kapital zur freien Verfügung steht.

Denn die gesetzlichen Vorgaben sind an diesem Punkt eindeutig. Die Mittel der Sozialversicherungsträger müssen nach dem Sozialgesetzbuch so angelegt werden, dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint. Risiken sollen durch eine entsprechende Mischung und Streuung der Anlagen begrenzt werden. Bei den Krankenkassen handelt es sich dabei um Beitragsgelder der gesetzlich Versicherten. Bei den Kassenärztlichen Vereinigungen stammen die Mittel aus Mitgliedsbeiträgen von Ärzten und Psychotherapeuten. Es geht somit nicht um gewöhnliches unternehmerisches Risikokapital, bei dem Eigentümer bewusst hohe Verlustrisiken eingehen können. Es geht um Mittel, die einem sozialen Sicherungssystem zugeordnet sind.

Gerade deshalb dürfte die politische Aufarbeitung entscheidend sein. Die Frage ist nicht allein, ob einzelne Anlageentscheidungen im Nachhinein als falsch bewertet werden müssen. Es geht auch darum, welche Kontrollmechanismen bestanden, wer Entscheidungen getroffen hat und weshalb Investitionen mit erheblichen Risiken überhaupt möglich waren. Wenn sich herausstellen sollte, dass bestehende Regeln nicht ausreichend eingehalten oder Risiken falsch bewertet wurden, wäre eine strukturelle Antwort folgerichtig.

Wieses Forderung nach einer Konzentration im Krankenkassensystem kommt deshalb zu einem Zeitpunkt, an dem ohnehin über eine grundlegende Neuordnung der gesetzlichen Krankenversicherung diskutiert wird. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hat sich wiederholt dafür ausgesprochen, die Zahl der derzeit rund 90 gesetzlichen Krankenkassen deutlich zu reduzieren. Sein Ziel ist es, Doppelstrukturen abzubauen, Verwaltungskosten zu senken und die Effizienz des Systems zu erhöhen.

Auch die Koalition aus Union und SPD will die Strukturen der gesetzlichen Krankenversicherung überprüfen. Die Diskussion über die Zahl der Kassen ist damit nicht neu. Neu ist vor allem die zusätzliche Verbindung, die Wiese zwischen der Strukturfrage und den bekannt gewordenen Verlusten aus riskanten Kapitalanlagen herstellt.

Eine geringere Zahl von Krankenkassen wäre allerdings kein automatischer Beweis für ein besseres System. Größere Einheiten können Verwaltung bündeln und Doppelstrukturen vermeiden. Größe allein verhindert aber keine Fehlentscheidungen. Entscheidend bleibt, welche Regeln für die Anlage von Beitragsmitteln gelten, wie sie kontrolliert werden und ob Verantwortliche im Ernstfall tatsächlich zur Rechenschaft gezogen werden können. Ein Zusammenschluss mehrerer Kassen würde für sich genommen weder riskante Immobiliengeschäfte noch andere problematische Investments verhindern.

Umgekehrt ist die Frage nach der Zahl der Krankenkassen auch nicht von der Hand zu weisen. Wenn sich Strukturen vervielfachen, entstehen zwangsläufig zusätzliche Verwaltungs- und Entscheidungswege. Wo ähnliche Aufgaben von zahlreichen eigenständigen Organisationen wahrgenommen werden, muss der Nutzen dieser Vielfalt gegenüber den entstehenden Kosten begründet werden können. Genau hier setzt Wieses Forderung nach einer Straffung an.

Die aktuelle Entwicklung könnte deshalb zu einem Prüfstein für die anstehenden Gesundheitsreformen werden. Eine Reform, die lediglich die Zahl der Krankenkassen reduziert, würde zu kurz greifen. Sie müsste zugleich klären, wie Beitragsgelder künftig noch besser vor unnötigen Risiken geschützt werden können. Transparenz bei Anlageentscheidungen, nachvollziehbare Verantwortlichkeiten und eine wirksame Kontrolle wären dabei mindestens ebenso wichtig wie die Frage, ob es am Ende 90, deutlich weniger oder eine andere Zahl gesetzlicher Krankenkassen gibt.

Für die Versicherten ist letztlich nicht entscheidend, wie viele Kassen auf dem Papier existieren. Entscheidend ist, dass ihre Beiträge für die Versorgung eingesetzt werden und nicht durch vermeidbare Risiken an den Finanzmärkten verloren gehen. Die bekannt gewordenen Wertberichtigungen machen deshalb deutlich, dass die anstehende Strukturreform nicht bei Verwaltungsstrukturen stehen bleiben darf. Sie muss auch die Frage beantworten, wie Vertrauen in den Umgang mit Beitragsmitteln dauerhaft gesichert werden kann. +++


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