SPD Eichenzell fordert Abschaffung der Straßenbeiträge

„Straßenbau ist Daseinsvorsorge“

Straßenbau

Die SPD-Fraktion in Eichenzell fordert den Gemeindevorstand auf, die Straßenbeitragssatzung abzuschaffen. Die Kosten für Straßenbaumaßnahmen sollen von der Gemeinde und aus Fördermitteln getragen werden, berücksichtigt werden sollen auch Ausgleichszahlungen seitens des Landes Hessen. Fraktionschef Lutz Köhler: „Ein entsprechender Jahresbeitrag wird dann in den zukünftigen Haushalt beziehungsweise Nachtragshaushalt eingepflegt.“ Köhler und sein Stellvertreter Dirk Fischer bewerten den SPD-Antrag als „detailliert ausgearbeitet und weitgehend“.

Im Vergleich zu früheren Zeiten sei festzustellen, dass die Nutzung von Straßen nicht mehr nur von Anwohnern und Anliegern erfolge, sondern auch verstärkt von anderen Verkehrsteilnehmern. Oft würden teure Maßnahmen anstehen, die Grundstückseigentümer finanziell in die Knie zwinge, schreibt Köhler: „Das kann nicht Ziel einer Gemeinde sein.“ Die von der hessischen Landesregierung initiierte Gesetzesänderung, die es Gemeinden freistellt, ob entsprechende Satzungen erstellt, bestehen bleiben oder abgeschafft werden, sei keine Verbesserung, sagt Köhler. So komme es jetzt wesentlich auf die Finanzkraft der Gemeinde an, ob sie sich eine Abschaffung von Straßenbeiträgen leisten könne. Köhler: „Meines Erachtens ist die aktuelle neue Regelung des Landes verfassungswidrig, denn sie führt zur Ungleichbehandlung von Bürgern, die davon abhängig sind, wo ihr Grundstück letztlich liegt.“

Fraktionsvize Dirk Fischer ergänzt: „Sehen wir den Straßenbau, die Reparatur und Sanierung sowie die grundhafte Erneuerung als das, was sie ist; Daseinsvorsorge. Damit bildet diese Tatsache einen wesentlichen Punkt der Gemeindeaufgaben und spricht somit für die Abschaffung der Straßenbeitragssatzung in Eichenzell.“ Zur Finanzierung müssten im Eichenzeller Haushalt Rücklagen gebildet werden, sagen die beiden SPD-Politiker: „Berechnungen über anfallende Kosten wurden ja bereits angestellt“, erklärt Köhler: „Hochzurechnen sind dann natürlich auch die zu erwartenden Fördermittel, die bei den zu prüfenden Baumaßnahmen mit einfließen.“

In diesem Zusammenhang soll auch daran gedacht werden, wie mit noch nicht abgerechneten und offenen Beiträgen für bisherige Maßnahmen umgegangen wird. Denn so könne einigen Bürgern trotz Abschaffung der Beitragspflicht noch eine bis zu 20 Jahre währende Zahlungsverpflichtung aufgebürdet werden. „Das muss zufriedenstellend gelöst werden, denn so könnten vielleicht kurzfristig einige gerichtliche Verfahren beendet werden“, sagt Köhler abschließend. +++