Petersberg/ Fulda. Die bisherigen Berichte und Stellungnahmen zum geplanten verkaufsoffenen Sonntag in Petersberg bei Fulda am 8. Oktober 2016 lassen nur einen Schluss zu: „Die Öffnung der Geschäfte ist rein ökonomisch motiviert und keinesfalls auf die Steigerung der Attraktivität der ‚kleinen‘ Einzelhändler angelegt“, teilte Angelika Kappe, Geschäftsführerin ver.di Bezirk Osthessen, mit. Ob die Grundsätze der Rechtsprechung eingehalten sind, wird das Gericht entscheiden. Mit jeder gerichtlichen Entscheidung würde die Auslegung des Gesetzes und damit der umfassende Erhalt des Sonntagsschutzes konkretisiert. Das schafft juristische Klarheit für zukünftige Auseinandersetzungen. Das völlig liberalisierte Ladenöffnungsgesetz in Hessen erlaubt Verkaufszeiten von montags 0 Uhr bis samstags 24:00 Uhr. Während in anderen Bundesländern, zum Beispiel in Bayern, ein Ladenschlussgesetz werktägliche Verkaufszeiten von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr gestattet. +++
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