Sommerlad-Neubau darf kommen – unter gewissen Bedingungen

Fulda. Der Lenkungsausschuss für das interkommunale Gewerbegebiet, bestehend aus den Bürgermeistern der Gemeinden Petersberg, Künzell, Eichenzell und dem Oberbürgermeister der Stadt Fulda, hat der Verlagerungsansiedlung der Firma Sommerlad zugestimmt. Grundlage für die Zustimmung ist das Gutachten des Stadtforschungsinstituts Junker und Kruse. Demnach müssen die zentrenrelevanten Sortimente Glas, Porzellan, Keramik, Haushaltswaren, Heimtextilien, Wohndekorationsartikel, Spielwaren sowie Baby- und Kinderartikel auf 2.050 qm Verkaufsfläche begrenzt bleiben. Eine Verkaufsfläche für Bekleidung wird ausgeschlossen. Die Verkaufsfläche im Bereich Möbel wird auf der Basis des Gutachtens auf 16.800 qm Verkaufsfläche begrenzt. Die Gesamtverkaufsfläche darf eine Fläche von 21.900 qm nicht übersteigen.

Weiter muss sich die Gemeinde Künzell verpflichten, die Überwachung der Verkaufsflächen- bzw. Sortimentsbeschränkungen in Abstimmung mit dem Landkreis als Bauaufsicht sicherzustellen. Die Beteiligten stimmen sich über die konkreten Inhalte der Bauleitplanungsentwürfe für das Ansiedlungsvorhaben der Firma Sommerlad ab. Für das interkommunale Gewerbegebiet schließen die Beteiligten zukünftige weitere Einzelhandelsnutzungen aus. Alle Beteiligten streben an, weitere Gewerbeflächen in das interkommunale Gewerbegebiet einzubringen und zu entwickeln. Man einigte sich darauf, die Entwicklung eines gemeinsamen Einzelhandelskonzepts für die Stadtregion zu beauftragen. Die letztliche Entscheidung hat die Regionalplanung beim Regierungspräsidium Kassel.

Wie Fuldas Oberbürgermeister Gerhard Möller betonte, hätte man ohne diese Bestimmungen nicht zustimmen können. Die Bedingungen seien ein Kompromiss. „Die Wahrung der innerstädtischen Interessen ist für die Stadt ein hohes Gut“, sagte Möller. Er erinnerte nur an die Debatte der verkaufsoffenen Sonntage, bei welcher er „Schläge“ von allen Seiten bezogen habe. Auch dass er bei anderen Projekten die Begrenzung der Flächen durchgesetzt habe – er erinnerte hier an Löhertor und Emaillierwerk, zum Leidwesen der Investoren –, habe ihm nicht nur Freunde gemacht, so Möller. „Insofern ist das, auf was wir uns jetzt verständigen konnten, auch im Interesse des Einzelhandels der Stadt.“ Man habe an dieser Entscheidung lange herumgeknappert, so Möller. Nun aber werbe man dafür, dass dieser Kompromiss auch möglich ist. Auch müssten die Parlamente den Kompromiss absegnen, wenn nur ein Parlament es nicht mittrage, sei das Thema erledigt. Dann habe man den alten Zustand, so Möller.

Bürgermeister Meinecke sagte, dass man erstaunt gewesen sei, dass man plötzlich über die Beschränkung der Möbelfläche sprach. Aber letztlich habe man den Kompromiss gefunden. Er könne sich damit einverstanden erklären. Auch mit der Pflicht der jährlichen Berichte könne man leben, so der Bürgermeister. Der Petersberger Bürgermeister Schwiddessen sagte, dass das Papier hart erarbeitet worden sei, aber man damit sehr gut leben könne und nun würde in die Zukunft geschaut. Auch dass die interkommunale Zusammenarbeit so weitergehen werde, begrüßte Schwiddessen. Der Eichenzeller Bürgermeister Dieter Kolb sagte, dass er von Anfang sicher war, dass man einen Kompromiss finden würde. Auch müsse man jetzt nicht mehr um ein bisschen mehr oder weniger Fläche diskutieren. Er glaube sogar, dass die interkommunale Zusammenarbeit gestärkt aus der ganzen Sache herausgehe. „Dies war der schwierigste Test, der denkbar war“, und diesen habe man bestanden, so Kolb.

Durch den Kollegen Michael Schwabe von FA kam auch zur Sprache, dass die Grünen Buhl vorwerfen, dass man statt 2.000 Quadratmeter zentrumsnahe Fläche rund 6.000 haben soll. Er fügte gleichzeitig hinzu, dass er sich sicher sei, dass die Kollegen der heimischen Tageszeitung dies intensiv nachprüfen würden und in den nächsten Tagen darüber auch berichteten. Schließlich seien sie ja Experten, was Gewerbeflächen angehe. Bürgermeister Möller sagte dazu, dass bei der Firma Möbel Buhl Alt und Neu zusammenkämen. Denn das alte Planungsrecht kenne keine Sortiments- oder Flächenbegrenzung. Die Frage, die sich nun stelle, sei, wie viel nach altem und wie viel nach neuem Recht zur Verfügung stünde. In der Tat sei dies eine Überschneidung, und wie man damit umgehe, sei eine neue Fragestellung, so Möller. Das Thema werde sicher noch bearbeitet. +++ fuldainfo