Alle sechzehn Bundesländer haben den Staatsvertrag zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung unterzeichnet und Hessen mit einer zentralen bundesweiten Aufgabe betraut. Das Land übernimmt damit künftig die Überwachung von Gewalttätern mittels elektronischer Fußfessel nicht mehr ausschließlich im Rahmen der Führungsaufsicht und nach den jeweiligen Polizeigesetzen der Länder, sondern auch nach dem Gewaltschutzgesetz. Hessens Ministerpräsident Boris Rhein und Justizminister Christian Heinz zeigten sich erfreut über den geschlossenen Vertrag. Rhein unterstrich, dass Gewalt gegen Frauen konsequent bekämpft werden müsse. Dafür brauche es wirksame Werkzeuge, die Betroffene besser schützen und Gewalttäter enger überwachen, wozu die elektronische Fußfessel einen wichtigen Beitrag leisten könne.
Hessen hatte sich sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene für ein härteres Durchgreifen gegen Täter häuslicher Gewalt engagiert. Die Unterzeichnung des Staatsvertrags durch sämtliche Bundesländer bezeichnete Rhein als wesentlichen Schritt, um den Schutz von Frauen bundesweit zu stärken. Hessen bringe hierfür die nötige Erfahrung sowie das fundierte Know-how mit, um die elektronische Aufenthaltsüberwachung im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes zuverlässig und präzise umzusetzen.
Die Dringlichkeit dieses Schrittes hob Justizminister Christian Heinz anhand erschütternder Daten hervor: Jeden Tag erleiden in Deutschland mehr als 700 Menschen häusliche Gewalt, und nahezu jeden zweiten Tag stirbt eine Frau durch Partnerschaftsgewalt. Angesichts dieser Zahlen herrsche Einigkeit über die Notwendigkeit, den Schutz spürbar auszubauen. Die Fußfessel nach dem neuen Modell bilde hierbei eine wichtige Hilfe. Hessen werde künftig mehr Täter überwachen und dafür die Kapazitäten deutlich vergrößern. Heinz bedankte sich bei den Ländern für das entgegengebrachte Vertrauen.
Der Neuregelung ging eine hessische Bundesratsinitiative voraus, mit der der Bund aufgefordert worden war, das Gewaltschutzgesetz zu ändern, um Näherungs- und Kontaktverbote elektronisch nachverfolgen zu können. Das Bundeskabinett verabschiedete daraufhin im November 2025 einen entsprechenden Gesetzentwurf, der im Februar 2026 in erster Lesung im Bundestag debattiert wurde, wo Heinz als Vertreter der Länderkammer sprach. Das Bundesgesetz wurde schließlich im Juli 2026 verkündet. Nach Angaben des Justizministers führt die Gesetzesänderung dazu, dass die Fußfessel häufiger zum Einsatz kommt, da sie künftig auch von Familiengerichten angeordnet werden darf. Durch diese richterliche Befugnis rechnet man mit spürbar mehr Fällen, was die Frauensicherheit und den Schutz vor Gewalt bundesweit festigt.
Die eigentliche Kontrollarbeit leistet die Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder (GÜL) in Zusammenarbeit mit der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD). Die GÜL arbeitet an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr und beschäftigt zurzeit 31 Personen. Um den künftigen Fallzahlen gerecht zu werden, erfolgt ein massiver Personalausbau: Bereits im Haushalt 2026 wurden 50 neue Stellen für die GÜL sowie zwei neue Stellen für die hessische Koordinierungsstelle bewilligt. Für den Haushalt 2027 sind weitere 24 Stellen für die GÜL und fünf zusätzliche Stellen für die Koordinierungsstelle vorgesehen. Wie Heinz ausführte, erfordern mehr Fälle zwingend mehr Kapazitäten zur Täterüberwachung, weshalb die Belegschaft der Überwachungsstelle personell mehr als verdreifacht wird. Die anfallenden Kosten werden nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt.
Vor dem tatsächlichen Start müssen noch die Landesparlamente dem Staatsvertrag zustimmen. Vorgesehen ist das Inkrafttreten für den 1. Juli 2027. Damit fällt der Startschuss exakt mit dem Inkrafttreten der wesentlichen Teile der neuen bundesgesetzlichen Regelungen zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Gewaltschutz zusammen. +++





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