Rotkäppchen-Chefin fürchtet Schaumweinsteuer-Erhöhung

Die Chefin der Rotkäppchen-Mumm Sektkellereien, Silvia Wiesner, hat scharf vor der geplanten Erhöhung der Schaumweinsteuer gewarnt. Deutschland befinde sich in einer schweren Strukturkrise und Unternehmen bräuchten Investitionsspielraum, sagte Wiesner dem Nachrichtenportal T-Online. Eine zusätzliche Steuerbelastung sei „genau das Gegenteil von dem, was wir jetzt brauchen“.

Die geplanten 20 Cent mehr pro Flasche plus Mehrwertsteuer würden nach Wiesners Darstellung vor allem günstigere Produkte treffen. Bei einer Mengensteuer treffe derselbe Betrag ein günstiges Produkt relativ stärker als beispielsweise eine Flasche Champagner. „Deshalb halten wir das weder für sozial gerecht noch für wettbewerbsneutral“, kritisierte die Rotkäppchen-Chefin. Als Marktführer habe man „gar keine Alternative, als eine solche Verbrauchssteuer weiterzugeben“. Eine Flasche Rotkäppchen werde dadurch „auf einmal über 20 Cent mehr“ kosten.

Wiesner warnte zudem vor Folgen für Investitionen: „Wir pausieren derzeit Investitionsentscheidungen, die nicht zwingend kurzfristig getroffen werden müssen.“ Als Beispiel nannte sie die Rotkäppchen-Erlebniswelt in Freyburg. „Über eine vergleichbare Investition könnten wir derzeit nicht entscheiden“, so die Rotkäppchen-Chefin weiter. Nach den Belastungen der vergangenen Jahre gebe es in der Branche „keine großen Puffer mehr. Die Zahl der Sektproduktionsstandorte in Deutschland könnte gefährdet sein.“

Wiesner hat Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) eingeladen: „Ich habe ihn jedenfalls eingeladen, uns in Freyburg am größten Sektwerksstandort Deutschlands zu besuchen.“ Zugesagt habe Klingbeil bislang nicht. Wiesner will dem Minister sagen: „Die Erhöhung der Schaumweinsteuer ist maximal ein fiskalpolitisches Nullsummenspiel – aber mit wirtschaftlichen Kollateralschäden.“ Für den Minister würde es bei einem Besuch auch Sekt geben: „Wir bieten Herrn Klingbeil gerne alles an, wonach auch immer ihm das Herz gelüstet“, so die Rotkäppchen-Chefin. +++

Hintergrund: Die Sektsteuer und ihre ungewöhnliche Geschichte
Die Schaumweinsteuer, umgangssprachlich Sektsteuer genannt, hat in Deutschland eine ungewöhnliche Geschichte. Eingeführt wurde eine entsprechende Abgabe 1902 im Deutschen Kaiserreich. Sie sollte zusätzliche Einnahmen für den wachsenden staatlichen Finanzbedarf schaffen und stand auch im Zusammenhang mit dem Ausbau der Kaiserlichen Marine. Daher stammt bis heute die verbreitete Bezeichnung, die Sektsteuer sei zur Finanzierung der kaiserlichen Flotte eingeführt worden.

Ganz so einfach ist die Geschichte allerdings nicht. Die historische Schaumweinsteuer wurde im Laufe des 20. Jahrhunderts mehrfach verändert und schließlich 1936 aufgehoben. Während der Zeit des Nationalsozialismus wurde sie zunächst abgeschafft beziehungsweise auf null gesetzt, 1939 jedoch als Kriegszuschlag wieder eingeführt. In der Bundesrepublik entstand anschließend eine neue gesetzliche Grundlage. Seit 1952 wird wieder eine eigenständige Schaumweinsteuer erhoben. Die heutige Steuer ist damit keineswegs unverändert seit dem Kaiserreich in Kraft.

Auch rechtlich hat sich die Grundlage grundlegend verändert. Die heutige Schaumweinsteuer beruht auf dem Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz und ist seit den 1990er Jahren in das europäische System der Verbrauchsteuern eingebunden. Der ursprüngliche Zweck, mit der Abgabe den Ausbau der kaiserlichen Marine zu finanzieren, spielt für die heutige Steuer keine Rolle mehr.

Besteuert wird Schaumwein heute grundsätzlich nach der Menge und nicht nach dem Verkaufspreis. Für Schaumwein mit mehr als sechs Volumenprozent Alkohol beträgt der reguläre Steuersatz derzeit 136 Euro je Hektoliter. Bei einer 0,75-Liter-Flasche entspricht das 1,02 Euro Schaumweinsteuer. Auf diesen Betrag kommt zusätzlich die Mehrwertsteuer.

Genau diese Mengenbesteuerung ist einer der Kritikpunkte der Sektbranche. Der gleiche Steuerbetrag fällt unabhängig davon an, ob eine Flasche vergleichsweise günstig oder sehr teuer verkauft wird. Eine Erhöhung trifft ein preisgünstiges Produkt deshalb prozentual stärker als eine hochpreisige Flasche.

Nach den derzeit diskutierten Plänen soll der Steuersatz für Schaumwein mit mehr als sechs Volumenprozent von 136 auf 163,20 Euro je Hektoliter steigen. Das wären 20,40 Cent zusätzliche Schaumweinsteuer je 0,75-Liter-Flasche. Einschließlich Mehrwertsteuer ergibt sich eine zusätzliche Belastung von rund 24 Cent pro Flasche.

Die Steuer bringt dem Bund regelmäßig Einnahmen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden 2025 rund 325,7 Millionen Euro Schaumweinsteuer aus dem versteuerten Absatz erzielt. Politisch ist die Abgabe deshalb trotz ihres vergleichsweise geringen Anteils am gesamten Steueraufkommen nicht ohne Bedeutung.

Dass die Sektsteuer nicht längst abgeschafft wurde, liegt somit nicht daran, dass Deutschland noch immer eine kaiserliche Flotte finanzieren müsste. Der ursprüngliche historische Zweck ist längst verschwunden. Die heutige Schaumweinsteuer ist vielmehr eine eigenständige Verbrauchsteuer, die dem Staat Einnahmen verschafft und inzwischen in das europäische Verbrauchsteuerrecht eingebettet ist. Ihre Geschichte erklärt also, warum sie den Namen „Sektsteuer“ trägt – ihren Fortbestand erklärt sie nicht. Der heutige Grund ist schlicht: Der Staat erhebt die Steuer, weil sie gesetzlich vorgesehen ist und Einnahmen bringt.


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