Regierungspräsident Klüber: „Ein Stück Weg liegt noch vor uns“

Ende der Antragsfrist für die Corona-Soforthilfe

Hessens Regierungspräsident Hermann-Josef Klüber

Mit dem 1. Juni 2020 hat die Antragsfrist für die Corona-Soforthilfe des Landes Hessen geendet. Das Regierungspräsidium Kassel war und ist mit der Bearbeitung dieses Landesprogramms betraut und hat seit dem 30. März 2020 mehr als 130 000 Antragseingänge verzeichnet. In einem beispiellosen IT-logistischen und personellen Kraftakt wurden bislang mehr als 900 Millionen Euro ausgezahlt, um für die Antragstellerinnen und Antragsteller die schlimmsten Auswirkungen der Corona-Krise abzufedern. Dabei wurde das Regierungspräsidium Kassel personell von den beiden hessischen Schwesterbehörden in Gießen und Darmstadt unterstützt und fachlich wie personell durch die Finanzbehörden, die ekom21 und die Ministerien und – bei entsprechenden Verdachtsfällen – die Ermittlungsbehörden.

Der Dank aus der Bevölkerung ist nach wie vor groß und auch die Anerkennung der Politik für das Geleistete wurde wiederholt geäußert. Vielfach wurde vermutet, dass Antworten oder Nachfragen zu einzelnen Anträgen von einem Computerprogramm erzeugt werden, weil sie bei den Antragstellenden an den Osterfeiertagen und anderen Wochenenden eingingen. Tatsächlich jedoch wurde durchgearbeitet. „Sehr viele der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben auf ihre Wochenenden verzichtet“, sagte Regierungspräsident Hermann-Josef Klüber. „Und die Mitarbeit in der Corona-Soforthilfe musste auch nicht angeordnet werden, weil sich die Kolleginnen und Kollegen der Situation der Selbstständigen aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen völlig bewusst waren. Die Bereitschaft unter den Mitarbeitenden war schlicht überwältigend.“

„Und dennoch brauchen wir so etwas wie einen zweiten Atem“, so Klüber weiter. „Denn leider ist es nicht so, dass das Corona-Soforthilfeprojekt am 1. Juni 2020 abgeschlossen wäre und wir uns wieder den üblichen Tagesgeschäften zuwenden könnten.“ Zahlreiche Verfahren konnten noch nicht abgeschlossen werden. Diese Rückstände haben ihre Ursache nicht in einer verzögerten Sachbearbeitung. Zum einen resultieren sie daraus, dass Anträge abgelehnt werden sollen und eine Ablehnung – auch wegen der einschneidenden Folgen – natürlich gründlich geprüft wird. Zum anderen sind viele Anträge unvollständig, und das macht noch immer zeitraubende Nachfragen und deren Beantwortung notwendig. „Es liegt also noch ein Stück Weg vor uns. Wir hoffen, dass die letzten Anträge Ende Juni abschließend bearbeitet sind“, so der Regierungspräsident. +++