Rechtsstreit zum Zuse-Gebäude muss ehemaliger Eigentümer zahlen

Teilweise unrühmlichen Irrungen und Wirrungen

Das Zuse-Gebäude in Bad-Hersfeld.

Björn Trieschmann und Lars Wilhelm, Gesellschafter des Mittelhessischen Bauhütte, hatten im November 2021 als neue Eigentümer des ehemaligen Zuse Gebäudes ihre Vorstellungen zur Sanierung des Objektes vorgestellt. Vor dieser positiven Entwicklung hatte das ehemalige Zuse-Gebäude an der Kreuzung Dippelstraße/Wehneberger Straße allerdings über viele Monate für negative Schlagzeilen gesorgt. Der ehemalige Eigentümer hatte den Abriss beantragt und, nachdem die Bauaufsichtsbehörde dies nicht genehmigte, den Klageweg beschritten.

So misslich dieser frühere Rechtstreit für die Stadtentwicklung war – Kosten kommen dafür auf die Kreisstadt nicht zu. Der Magistrat wurde vom Justitiar Werner Steidel darüber informiert, dass mit Kostenfestsetzungsbeschluss des Verwaltungsgerichts Kassel vom 19.04.2022 das verwaltungsgerichtliche Verfahren betreffend den geplanten Abriss des historischen Fachwerkgebäudes endgültig erledigt ist. Das Resultat: Die ISB Projekt GmbH als vorheriger Eigentümer hat, nachdem sie vor dem Verwaltungsgerichtshof Kassel ihre Klage zurückgenommen hat, alle seitens der Stadt verauslagten Kosten zuzüglich Auslagen zu erstatten. Die voreilige Pressemitteilung der ISB vom März 2021, wonach die Stadt neben den Prozesskosten im fünfstelligen Bereich auch die Gutachterkosten tragen müsse, hat sich daher im Ergebnis als falsch herausgestellt.

Aufgrund der erfolgreichen Beendigung des Verfahrens ist davon auszugehen, dass die Stadt zukünftig um eine zusätzliche Attraktivität (sanierte Remise) bereichert sein wird. Mittlerweile liegt den neuen Eigentümern eine städtische Baugenehmigung vor. Im Inneren des Fachwerk-Gebäudes wird mittlerweile auch schon gearbeitet, erste Fenster sind zur Sanierung auch schon ausgebaut. Das Hessische Landesamt für Denkmalpflege fördert die Maßnahme nun. Bürgermeister Thomas Fehling zu der Gerichtsentscheidung: „Das unmögliche Geschäftsgebaren des früheren Eigentümers hat dem Vorhaben großen Schaden zugefügt. Dass ihm jetzt zumindest in finanzieller Hinsicht vom Gericht eine klare Abfuhr erteilt wurde, finde ich persönlich richtig gut. Eine vollmundige Erklärung der ISB hat sich mal wieder in ihr genaues Gegenteil verkehrt – wie so oft in den letzten Jahren.“

Die teilweise unrühmlichen Irrungen und Wirrungen des Projektes hätten nach Fehlings Ansicht zumindest durch die mediale Aufmerksamkeit dafür gesorgt, dass ein ernsthafter Investor auf das Thema aufmerksam geworden sei. „Und das freut mich nun wirklich, dass sozusagen „über Bande“ die historische Bedeutung des Pioniers Konrad Zuse in unserer Stadt doch noch angemessen mit einem Standort gewürdigt wird. Hier danke ich neben den neuen Eigentümern allen Beteiligten in Bad Hersfeld und dem Hessischen Landesamt für Denkmalpflege in Wiesbaden, die sich wie ich für den Erhalt des Zuse-Gebäudes eingesetzt haben.“ +++