RBB-Verwaltungsrat will Schlesinger fristlos kündigen

Abfindung kommt nicht in Betracht

Der RBB-Verwaltungsrat will den Dienstvertrag mit der bereits letzte Woche als Intendantin abberufenen Patricia Schlesinger außerordentlich und fristlos kündigen. Die Kündigung erfolge „auf der Grundlage wichtiger Gründe im Sinne des § 626 BGB“, teilte der RBB am Montag mit. „Ihre Ansprüche auf die Zahlung von nachvertraglichem Ruhegeld sowie Hinterbliebenenversorgung werden damit widerrufen“, hieß es in einer Erklärung. „Zu den konkreten Gründen für die beschlossene außerordentliche fristlose Kündigung möchte ich mich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht äußern, da diese nunmehr zunächst Frau Schlesinger und ihrem Rechtsanwalt mitgeteilt werden. Dies ist unseres Erachtens ein Gebot des fairen Verfahrens“, sagte Dorette König, amtierende Verwaltungsratsvorsitzende. Auch der Verwaltungsrat sehe das Vertrauensverhältnis zu Schlesinger durch ihr Verhalten als „nachhaltig zerstört“ an. „Ausdrücklich möchte ich klarstellen, dass eine Abfindung für Frau Schlesinger im Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung ihres Dienstverhältnisses auf der Grundlage der vorliegenden Fakten nicht in Betracht kommt“, so König. +++

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