Stadtverordnetenversammlung tagte am Montag

Straßenkriminalität in Innenstädten, Baumaßnahmen im Auestadion und Taubenpopulation

Am vergangenen Montag kamen die städtischen Gremien zu einer weiteren Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im Fürstensaal des Fuldaer Stadtschlosses zusammen. Themen waren u.a. die Straßenkriminalität in den Innenstädten, der Automatenverkauf im „Endless 24/7“, die Baumaßnahmen des städtischen Auestadions sowie die Entwicklung der Taubenpopulation in Fulda und ein mögliches Public Viewing vor dem Hintergrund der Fußball-Europameisterschaft in 2024.

Die Stadtverordnetenfraktion der CDU hatte den Magistrat der Stadt Fulda gefragt, welche geeigneten Maßnahmen die Stadt Fulda ggf. gemeinsam mit der Landespolizei ergreift, um dem negativen Bundes- und Landestrend der steigenden Fallzahlen, insbesondere im Bereich der Straßenkriminalität in den Innenstädten entgegenzuwirken.

Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld (CDU) führte in seiner Antwort aus, dass die Bekämpfung der Straßenkriminalität primär Aufgabe der Polizei sei. Bei der Bekämpfung von Kriminalität könne das Polizeipräsidium Osthessen (PPOH) große Erfolge vorweisen. „Nach der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2023, die am 15. März 2024 durch das Polizeipräsidiums Osthessen bekanntgegeben wurde, ist die Wahrscheinlichkeit, als Täter überführt zu werden, in Osthessen am höchsten“, so Oberbürgermeister Wingenfeld. „Zugleich liegt die Region Fulda bei der Häufigkeitszahl der Straftaten pro 100.000 Einwohner auf dem zweitniedrigsten Niveau aller hessischen Polizeipräsidien und deutlich unter der Zahl des gesamten Bundeslandes Hessen. Die Aufklärungsquote des Polizeipräsidiums Osthessen stieg in den letzten Jahren von 64,1 % (2014) auf 69,6 % (2023).

Der Magistrat unterstützt die Polizei mit einer Vielzahl an Maßnahmen und Projekten bei der Erhöhung der Sicherheit und ist hierzu in regelmäßigem und intensivem Austausch mit der Polizei. Dies ermöglicht es, zielgerichtet das Augenmerk auf die Bereiche zu lenken, die besondere Aufmerksamkeit benötigen, wie z.B. Straßenkriminalität. Diesbezüglich wird beispielsweise derzeit die Einrichtung einer weiteren Videoschutzanlage geprüft. Die täglichen gemeinsamen Streifen mit der Landespolizei im Bereich der Innenstadt, KOMPASS und jetzt auch KOMPASSbahnhof, der Einsatz hochwertiger Videoschutzanlagen, die Streifen des Freiwilligen Polizeidienstes und nicht zuletzt die Nachtstreifen an den Wochenenden, die zusammen mit der Polizei durchgeführt werden, sorgen dafür, dass sich die Menschen in der Stadt Fulda auch zukünftig sicher fühlen können. Darüber hinaus nimmt die Stadt Fulda aktuell an dem von der Hessischen Landesregierung Ende Februar gestarteten Projekt „Innenstadtoffensive“ teil. Im Rahmen der Innenstadtoffensive werden einige Präventionsmaßnahmen und die Fuß- und Fahrradstreifentätigkeiten intensiviert.

Es sind zudem auch weitere Aktionstage und verstärkte Kontrollmaßnahmen geplant“, so der OB. „Seit dem Start der Offensive wurden über 1.100 Personen in Fulda kontrolliert. Dabei wurden über 20 Straftaten festgestellt und entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet.“, so teilt das Innenministerium in einer Presseerklärung mit. Und weiter heißt es: „In Fulda wird sehr gute Arbeit geleistet. Für die Polizei wird dies allein anhand der außergewöhnlich hohen Aufklärungsquote von fast 75% deutlich. Drei von vier Straftaten in der Stadt Fulda werden aufgeklärt. Das ist deutlich mehr als im hessischen Durchschnitt.“

Die Stadtverordnetenfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN hatte eine Anfrage zum Automatenverkauf „Endless 24/7“ in der Robert-Kircher-Straße. Die Antwort gab der Bürgermeister der Stadt Fulda, Dag Wehner (CDU). „Der Automatenverkauf in der Robert-Kircher-Straße besteht aus einem Geschäftsraum mit 7 Automaten, die ein mit einem Kiosk vergleichbares Warensortiment enthalten. Er ist als ‚Automatenkiosk‘ einzuordnen. Damit unterscheidet sich dieser Automatenverkauf beispielsweise vom teo der Firma tegut. Die teos sind keine Ansammlung von Warenautomaten in einem Raum. Der Bund-Länder-Ausschuss ‚Gewerberecht‘ vertritt derzeit die Auffassung, dass solche Automatenkioske insgesamt als ‚Automaten‘, d.h. nicht als ‚Ladengeschäfte‘, zu bewerten sind. Eine abschließende Meinungsbildung des Regierungspräsidiums Kassel als zuständiger Aufsichtsbehörde steht derzeit aber noch aus. Hierzu befinden sich die Regierungspräsidien aktuell im Austausch mit dem Hessischen Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales.“ Der Bürgermeister weiter: „Sämtliche Waren, die in dem Automatenkiosk angeboten werden, dürfen in der dort praktizierten Weise veräußert und legal erworben werden. 3 der 7 Automaten bieten Süßigkeiten, Hygieneartikel und alkoholfreie Getränke zum Kauf an, die verbleibenden Automaten bieten Vapes, Bier, Mischgetränke, Zigaretten, hochprozentiger Alkohol (Branntwein) und Lachgas an. Die Kunden kaufen die Waren ein, indem sie im Display die Waren auswählen, die von außen sichtbar in Haltevorrichtungen abgelegt sind und nach Abschluss des Bezahlvorganges einem Ausgabefach entnommen werden können. Durch technische Vorrichtungen an den Automaten ist sichergestellt, dass Altersbeschränkungen eingehalten werden, also Minderjährige keine für sie nicht erlaubten Artikel erwerben können. Sichtbare Hinweise untersagen das Verweilen im Ladenraum und den Verzehr der erworbenen Artikel vor Ort. Vorrichtungen zum Verzehr vor Ort sind nicht bereitgestellt. Damit werden die Vorgaben des Hess. Ladenöffnungsgesetzes (HLöG), des Hessischen Feiertagsgesetzes (HFeiertG) sowie des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) eingehalten.“ Auf die Frage, ob eine rechtliche Möglichkeit, den Verkauf von hochprozentigem Alkohol und Drogen in dieser Form zu unterbinden bestehe, erklärte Bürgermeister Wehner: „Der Magistrat sieht derzeit keine rechtlichen Möglichkeiten, den dortigen Verkauf von Alkohol, Zigaretten, Lachgas etc. zu untersagen. Durch technische Vorrichtungen wird sichergestellt, dass die Altersbeschränkungen für die Abgabe von Alkohol, Zigaretten und Vapes eingehalten werden. Der Kauf, Besitz oder Verkauf von Lachgas ist legal. Es fällt weder unter das Betäubungs- noch unter das Arzneimittelgesetz.“

Eine Anfrage der Stadtverordnetenfraktion von SPD/Volt hatte den Umbau des städtischen Auestadions zum Gegenstand. Die Fraktion wollte vom Magistrat der Stadt Fulda u.a. in Erfahrung bringen, wann die bestehenden Baumaßnahmen abgeschlossen sein werden und wie hoch die hier zu erwartenden Kosten sein werden. Die Antwort wurde vom Stadtbaurat der Stadt Fulda, Daniel Schreiner (parteilos), gegeben. Schreiner: „Der 1. Bauabschnitt mit Erneuerung der Tribünen Nord- und Süd mit Erschließung, Entwässerung, Wasserversorgung, Beschallung, Sicherheitsbeleuchtung, Energieversorgung, Blitzschutz, Ausbau Tribünen mit Technik-, Lager- und-WC-Räumen soll im Mai 2024 baulich abgeschlossen werden. Eine teilweise Nutzung der Südtribüne erfolgte bereits ab März 2024. Gemäß dem derzeitigen Stand der Vergaben und Abrechnungen liegen die Kosten für den 1. Bauabschnitt bei ca. 19 Millionen Euro Gesamtkosten.“

Weiter hatte die Fraktion vom Magistrat der Stadt Fulda in Erfahrung bringen wollen, ob Wünsche bezüglich einer Rasenheizung und einer neu- oder umgebauten Tribüne bestünden und ob solche Maßnahmen ggf. realisiert würden. Stadtbaurat Schreiner: „Das durch die Planer erstellte Gesamtkonzept der Sanierung und Modernisierung des Stadions sieht den Umbau der Haupttribüne mit Errichtung eines Funktionsgebäudes vor. Die Haupttribüne hat aufgrund der Standzeit von über 60 Jahren bauliche und bauphysikalische Mängel. Weiterhin ist aufgrund der Anforderungen an die Versammlungsstättenrichtlinie sowie für die Fußballregionalliga das Raumprogramm zu erweitern. Für die weiterführende Planung des Umbaus der Haupttribüne mit Funktionsgebäude ist die Ausschreibung der Planungsleistungen seitens der Stadt in Vorbereitung. Die Planungen sollen noch im Jahr 2024 begonnen werden. Für Planungsleistungen wurden bereits Mittel in den Haushalt 2024 eingestellt. Für die aktuelle Nutzung des Stadions ist eine Rasenheizung nach den Anforderungen an der Fußballregionalliga nicht erforderlich. Erst ab der 3. Fußballbundesliga gibt es die Anforderung seitens des DFB eine Rasenheizung vorzuhalten. Bisher ist keine Errichtung einer Rasenheizung geplant.“

Die Entwicklung der Taubenpopulation in Fulda hatte eine Anfrage der Stadtverordnetenfraktion der FDP zum Gegenstand. Wie der Magistrat der Stadt Fulda am Montagabend betonte, lägen ihm konkrete Zahlen über die aktuelle Taubenpopulation nicht vor, allerdings habe Fulda, wie auch andere Städte, eine entsprechend große Taubenpopulation. Überall dort, wo Tauben Futter fänden, z. B. durch sorg- und achtlos weggeworfenen Abfall, Speisereste oder sogar durch gezielt ausgelegtes Futter, siedelten sich diese dauerhaft an. Auf die Frage, ob es eine überdurchschnittlich Taubenpopulation im Schlossgarten gäbe, gab Bürgermeister Wehner zur Antwort: „Der Stadt Fulda ist nicht bekannt, dass es eine überdurchschnittliche Taubenpopulation im Schlossgarten gibt. Hin und wieder werden Ringeltauben, die in Bäumen nisten, wahrgenommen. Allerdings handelt es sich um vereinzelte Beobachtungen durch Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Die städtischen Fachämter beraten regelmäßig über Maßnahmen zur Eindämmung der Taubenpopulation und befinden sich dazu auch im Austausch mit externen Ansprechpartnern. Zuletzt lag der Fokus auf den Bereichen um den Bahnhof und den ZOB. Für dieses Gebiet wurden verschiedene Ansätze erarbeitet, um die Tauben von den publikumsfrequentierten Bereichen zu vergrämen, z. B. das Anbringen von Taubenspikes auf der Stahlträgerkonstruktion des ZOB und des Parkhauses ‚Am Bahnhof‘. Dadurch soll verhindert werden, dass die Tauben über den wartenden Passagieren in der Dachkonstruktion sitzen und die Bereiche der Fahrkartenautomaten, der Treppenanlage oder der Wartebänke vollkoten, so dass ein Aufenthalt aus hygienischen Gründen nicht mehr möglich ist. Erste Ergebnisse sind positiv, die Bereiche bleiben sauberer und die Tauben brüten dort nicht mehr. Zusätzlich wurden die Reinigungsintervalle für den ZOB erhöht und weitere Grundreinigungen pro Jahr beauftragt. Die bisher weitestgehend ungenutzten Güterhallen am Bahnhof, in denen sich bereits jetzt Tauben aufhalten, sind Ende April 2024 grundgereinigt worden. Anfang Mai werden nun Nistmöglichkeiten und Futterplätze in diesem Gebäude angeboten. Sobald die Tauben in den zur Verfügung gestellten Regalen nisten und Eier legen, kann die Stadt Fulda durch gezielte Eientnahme und Gipseiattrappen Einfluss auf die Population in diesem Bereich nehmen.“

Vor dem Hintergrund der diesjährigen Fußball-Europameisterschaft fragte die CDU-Stadtverordnetenfraktion den Magistrat, ob es im Rahmen der anstehenden Europameisterschaft in Fulda auch wieder ein Public Viewing geben werde. Die Antwort gab der Oberbürgermeister: „Wir gehen zunächst davon aus, dass die Fuldaer Gastronomie die Möglichkeiten der Übertragung nutzt, um Fußballfans anzuziehen. Für ein größeres Public Viewing kommen nur Veranstaltungshallen oder Open Air Flächen in Frage, die einen kontrollierten Einlass für das Publikum ermöglichen. Es muss also eine entsprechende Abgrenzung (wie im Innenhof des Vonderau. Museums) oder eine Umzäunung vorhanden sein. Im Rahmen eines Sicherheitskonzepts wären zudem weitere Bedingungen zu erfüllen, wie z.B. Sicherheitsdienste oder Sanitätsdienst. Die Stadt selbst plant nicht die Organisation eines Public Viewing Angebots. Für Interessenbekundungen von möglichen Betreibern ist die Stadt natürlich offen und kooperationsbereit.“

Die nächste Sitzung der Fuldaer Stadtverordnetenversammlung findet am Montag, den 01. Juli 2024, im Fürstensaal des Fuldaer Stadtschlosses statt. Beginn der Sitzung ist um 17 Uhr. +++ nh/ja

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