Prozess um ertrunkene Kinder in Neukirchen beginnt

Nach dem Tod dreier Geschwister steht ab heute der Bürgermeister der Stadt Neukirchen (Schwalm-Eder-Kreis) Klemens Olbrich (CDU) vor Gericht. Er ist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätte der Bürgermeister einen Dorfteich absichern müssen, in dem im Sommer 2016 zwei Jungen im Alter von fünf und neun Jahren sowie ein achtjähriges Mädchen ertrunken sind. Ein weiterer Bruder hatte seine Geschwister in dem Teich entdeckt.

Nun geht es um die Frage, ob es sich bei dem Becken um einen „Löschwasserrückhalteteich“ der Kommune handelt. Wenn der Teich als Löschwasser eingestuft wird, dann hätte man diesen sichern müssen und dann wäre auch der Bürgermeister in der Verantwortung. Handelt es sich bei dem Becken um einen Freizeitteich gölten hier andere Richtlinien. Die Verteidigung sieht das vollkommen anders und spricht von einem Schicksal, wo es keinen Schuldigen geben könne. Auch der Bürgermeister der Stadt Neukirchen spricht von einem schrecklichen Unglück, dieses ihn bis heute verfolge. Er bekomme aber auch bis heute viel Zuspruch von Menschen, die ihn für unschuldig halten.

Das Urteil des Amtsgerichtes in Schwalmstadt wird auch als Muster-Urteil gesehen. Die Antwort auf die Frage „Lösch- oder Freizeitteich“ wird von vielen Kommunen mit Spannung erwartet. Es geht auch um darum wie weit reicht die Verantwortung eines Bürgermeisters und wie müssen Gewässer gesichert werden oder eben auch nicht. +++