Poseck drängt auf Handy-Ortung von Ausreisepflichtigen

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Der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU)

Die Durchsetzung von Abschiebungen scheitert in Deutschland häufig nicht an fehlenden Entscheidungen, sondern an ihrer praktischen Umsetzung. Genau an diesem Punkt setzt ein Vorstoß des hessischen Innenministers Roman Poseck an. Der CDU-Politiker fordert neue Befugnisse für Behörden, um ausreisepflichtige Personen künftig über ihre Mobiltelefone orten zu können.

Wie Poseck gegenüber dem Nachrichtenportal „Politico“ erklärte, will er sich auf der Innenministerkonferenz in Hamburg für eine entsprechende Rechtsgrundlage einsetzen. Polizei und Ausländerbehörden sollen demnach unter klar definierten Voraussetzungen die Möglichkeit erhalten, Mobiltelefone von ausreisepflichtigen Personen zu lokalisieren. Ziel sei es, Abschiebungen effektiver durchsetzen zu können, wenn Betroffene sich gezielt dem Zugriff der Behörden entziehen.

Der Vorstoß berührt einen zentralen Konflikt der Migrationspolitik: Einerseits steht die Frage im Raum, wie rechtskräftige Entscheidungen des Staates tatsächlich vollzogen werden können. Andererseits geht es um die Grenzen staatlicher Eingriffe in die Privatsphäre. Poseck begründet seine Forderung mit dem Hinweis auf die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats. Wer sich mutwillig einer Abschiebung entziehe, müsse die Konsequenzen staatlichen Handelns spüren, sagte der Minister.

Hessen hat für die Beratungen der Innenminister in der übernächsten Woche bereits einen entsprechenden Antrag eingebracht. Die Initiative reiht sich in eine Reihe von Bemühungen ein, bestehende Vollzugsdefizite bei Abschiebungen zu verringern. Dabei richtet sich der Fokus zunehmend auf Fälle, in denen ausreisepflichtige Personen trotz behördlicher Anordnungen nicht angetroffen werden können.

Nach Angaben des Innenministers leben derzeit mehr als 13.000 ausreisepflichtige Personen in Hessen. Der häufigste Grund für das Scheitern von Abschiebungen sei nicht etwa das Fehlen rechtlicher Voraussetzungen, sondern die Tatsache, dass die betroffenen Personen zum Zeitpunkt der Maßnahme nicht auffindbar seien. Aus Sicht der Landesregierung könnte eine Ortungsmöglichkeit daher ein wirksames Instrument sein, um bestehende Vollzugslücken zu schließen.

Ob sich für den Vorschlag auf Bundesebene eine Mehrheit findet, ist offen. Die Debatte dürfte weit über die praktische Frage der Aufenthaltsfeststellung hinausreichen. Denn je stärker der Staat auf digitale Möglichkeiten zur Durchsetzung seiner Entscheidungen setzt, desto intensiver stellt sich die Frage nach dem angemessenen Verhältnis zwischen Sicherheitsinteressen und Grundrechten. Gerade deshalb dürfte die Diskussion auf der Innenministerkonferenz nicht nur migrationspolitisch, sondern auch verfassungsrechtlich geführt werden. +++


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