Oppositionsrechte: Karlsruhe weist Klage der Linkspartei zurück

FDP-Chef Lindner besorgt um Kontrollrechte der Opposition

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage der Linkspartei für mehr Oppositionsrechte im Bundestag zurückgewiesen: „Das Grundgesetz begründet weder explizit spezifische Oppositions(fraktions)rechte, noch lässt sich ein Gebot der Schaffung solcher Rechte aus dem Grundgesetz ableiten“, hieß es in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Zwar enthalte das Grundgesetz einen durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts konkretisierten allgemeinen verfassungsrechtlichen Grundsatz effektiver Opposition, dieser Grundsatz umfasse jedoch kein Gebot spezifischer Oppositionsfraktionsrechte.

Unabhängig davon sei die Einführung spezifischer Oppositionsfraktionsrechte mit der Gleichheit der Abgeordneten und ihrer Zusammenschlüsse unvereinbar. Einer Absenkung der grundgesetzlich vorgegebenen Quoren für die Ausübung parlamentarischer Minderheitenrechte stehe die bewusste Entscheidung des Verfassungsgebers entgegen, erklärte das Gericht weiter. Die Linke hatte unter anderem gefordert, dass Oppositionsfraktionen auch unabhängig von ihrer Stärke Gesetze vor dem Bundesverfassungsgericht per Normenkontrollklage überprüfen lassen können. Um eine solche Klage auf den Weg bringen zu können, ist laut Grundgesetz ein Quorum von 25 Prozent aller Bundestagsabgeordneten nötig. Die beiden Oppositionsfraktionen von Grünen und Linken halten derzeit allerdings nur rund 20 Prozent der Sitze im Bundestag.

FDP-Chef Lindner besorgt um Kontrollrechte der Opposition

FDP-Chef Christian Lindner hat besorgt auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts reagiert, der Opposition im Bundestag keine zusätzlichen Kontrollrechte einzuräumen. In einem Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ sagte Lindner, das Urteil sei zu respektieren. „Es bleibt aber mit Sorge zu sehen, wenn die Oppositionsfraktionen nicht die Möglichkeit haben, die im Grundgesetz verankerten Minderheitsrechte wahrzunehmen.“ Die „übergroße Mehrheit der großen Koalition“ könne zur Gefahr für den Parlamentarismus werden, „wenn die sie tragenden Fraktionen nicht in besonders verantwortlicher Weise mit ihrer Mehrheit umgehen“, sagte Lindner. Ein solches Regierungsbündnis dürfe kein Dauerzustand werden, mahnte der FDP-Vorsitzende. „Die politischen Abstoßeffekte dieses Modells sehen wir dieser Tage in Österreich.“ Dort war der Kandidat der rechten FPÖ, Norbert Hofer, in die Stichwahl um das Präsidentenamt eingezogen. +++ fuldainfo

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