Neue Besucherregelung in den Main-Kinzig-Kliniken

Pro Woche sind zwei Besuche von derselben Person möglich

Die aktuelle Entwicklung zur Verbreitung des Coronavirus verlangt ein vorausschauendes und umsichtiges Handeln. Dieser Situation angepasst haben sich die Main-Kinzig-Kliniken in Gelnhausen und Schlüchtern für eine Änderung der Besucherregeln entschieden. Ab Montag, den 26. Oktober dürfen Patienten maximal zwei Besuche pro Woche von einer festen Bezugsperson empfangen, die sich für die gesamte Dauer des Aufenthalts nicht ändern darf.

Menschen, bei denen ein Krankenhausaufenthalt nötig wird, wünschen sich mehr als eine qualitativ hochwertige medizinische und pflegerische Versorgung – dessen ist man sich in den Kliniken bewusst. „Soziale Kontakte und der Zuspruch durch Angehörige spielen im Genesungsprozess unserer Patienten eine bedeutende Rolle“, so Geschäftsführer Dieter Bartsch. Es sei daher im Sinne aller, Patientenbesuche so lange wie möglich zu gewähren. „Gleichzeitig muss für uns die Sicherheit unserer Patienten und Mitarbeiter an oberster Stelle stehen“, so Bartsch. Um der hohen Verantwortung gerecht zu werden, sei es unumgänglich, die neue Regelung zum jetzigen Zeitpunkt umzusetzen. Daher bittet der Geschäftsführer darum, Besuche äußerst zurückhaltend zu handhaben. „Jeder Angehörige leistet somit einen wesentlichen Beitrag zur Minimierung des Infektionsrisikos für die Menschen vor Ort.“

Unverändert bleiben die bestehenden Besuchszeiten von 14 bis 19 Uhr, letzter Einlass ist um 18 Uhr. Die Besuchsdauer ist auf eine Stunde beschränkt. Besuche von Kindern unter sechs Jahren sind nicht gestattet. Außerdem haben Besucher zu beachten, dass pro Patientenzimmer immer nur ein Patient Besuch empfangen darf. In einigen Bereichen bestehen Ausnahmen zu der beschriebenen Regelung – diese können tagesaktuell auf der Website der Main-Kinzig-Kliniken unter www.mkkliniken.de eingesehen werden. Selbstverständlich gelten beim Besuch im Krankenhaus die allgemeinen Hygieneregeln wie das Tragen eines medizinischen Mund-Nase-Schutzes (keine Stoffmaske o.ä.), das Einhalten der Abstandsregelung von 1,5 Metern, die Notwendigkeit der Händedesinfektion sowie die Beachtung der Hust- und Niesregeln. Bartsch betont: „Wir prüfen täglich, ob die allgemeine Entwicklung der Pandemie Veränderungen in unseren Kliniken notwendig machen. Im ersten Schritt ist diese Anpassung für uns erforderlich. Wir danken allen, die ihren Teil dazu beitragen, unsere Patienten und Mitarbeiter zu schützen.“ +++ nh/pm