Mützenich warnt vor verfrühtem AfD-Verbotsverfahren

Rolf Mützenich (SPD)

SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich will ein Vorpreschen von Abgeordneten seiner Partei bei einem Verbotsverfahren gegen die AfD verhindern. „Ich warne davor, schon jetzt ein Parteiverbot gegen die AfD auf den Weg zu bringen“, sagte Mützenich der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

Die Initiatoren hätten zwar „gute Absichten, denn die AfD ist eine große Bedrohung für die Demokratie“, aber ein Parteienverbot sei sowohl im Grundgesetz als auch in der Ausgestaltung des Bundesverfassungsgerichts mit hohen Hürden versehen. „Zurzeit sehe ich noch nicht die kompletten Voraussetzungen dafür gegeben, diesen Weg zu gehen“, so Mützenich. „Zudem würde uns ein Verbotsverfahren die Chance nehmen, die AfD politisch zu stellen, und den Rechtsextremen würde es die Chance geben, ihren Außenseiter- und Opfer-Mythos zu pflegen.“

Er habe zwar Verständnis für diejenigen, die ein Verbotsverfahren gegen die AfD rechtlich und politisch anders bewerten. „Aber ich möchte, dass meine Fraktion in dieser schwierigen Frage zusammenbleibt“, sagte der Fraktionschef der SPD und fügte hinzu: „Ich habe ein hohes Vertrauen in die Verfassungsschutzämter, insbesondere in den Bundesverfassungsschutz, dass sie weiterhin alle Möglichkeiten nutzen, um Beweismaterial für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD zu sammeln.“

Wanderwitz verteidigt Initiative für AfD-Verbotsverfahren

Der CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz steht trotz Kritik aus der Unionsspitze weiter zu dem von Abgeordneten verschiedener Fraktionen unterstützten Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren. „Selbstverständlich sind wir als Einbringungswillige von unserm Vorhaben überzeugt, auch weiterhin“, sagte er der „Rheinischen Post“. Mit Verweis darauf, dass die Initiative in dieser Woche in der CDU/CSU-Fraktion zur Beratung aufgesetzt ist, fügte er hinzu: „Dann sehen wir weiter.“

Auch Linken-Parlamentarierin Gesine Lötzsch verteidigte das Vorhaben. „Wir müssen uns auf allen legalen Ebenen mit der AfD auseinandersetzen“, sagte sie. „Das Ergebnis des NPD-Verfahrens war eindeutig: Die NPD ist verfassungswidrig, ist aber unbedeutend und wird deshalb nicht verboten. Das muss jetzt bezogen auf die AfD überprüft werden.“ Zum Argument, ein Verbotsverfahren helfe der AfD im Wahlkampf, sagte Lötzsch: „Die AfD wird nicht durch das Verfahren stärker, sondern nur durch eine unsoziale Politik der Ampel-Regierung.“ +++


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