Mit dem Vogelzug steigt die Gefahr: Veterinäramt warnt vor Geflügelpest

Der saisonale Vogelzug im Herbst bringt eine erhöhte Gefahr mit sich: Das Risiko, dass die Geflügelpest durch Wildvögel eingeschleppt und verbreitet wird, steigt deutlich. Dabei handelt es sich um eine hochansteckende Viruserkrankung, deren Erreger dem menschlichen Grippevirus ähnelt. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) rechnet in den kommenden Wochen mit einer Zunahme der Nachweise dieses hochpathogenen Virus sowohl bei Wildvögeln als auch in Geflügelbeständen. Für den Menschen stuft das Robert-Koch-Institut (RKI) die Ansteckungsgefahr zwar als gering ein, doch für die Tierhaltung ist die Lage ernst.

Das Veterinäramt des Vogelsbergkreises mahnt zur höchsten Vorsicht. Die Geflügelpest ist eine meldepflichtige Tierseuche; bereits der bloße Verdacht auf einen Ausbruch muss unverzüglich dem Veterinäramt gemeldet werden. Die Krankheit kann insbesondere bei Hühnern und Puten schwerwiegende Folgen haben und führt im Ausbruchsfall zu immensen Schäden für die Tiergesundheit, die Lebensmittelproduktion und die wirtschaftliche Existenz landwirtschaftlicher Betriebe. Auch Enten und Gänse, die zwar eine geringere Empfindlichkeit aufweisen, können sich infizieren und als Überträger fungieren.

Übertragungswege und Schutzmaßnahmen

Das Virus verbreitet sich auf direktem und indirektem Weg. Direkte Ansteckungen erfolgen durch den Kontakt mit infizierten Wildvögeln. Weitaus häufiger ist jedoch die indirekte Übertragung: Ausscheidungen infizierter Wildvögel kontaminieren Futter, Wasser, Geräte, Einstreu oder sogar die Kleidung und Schuhe von Personen, die das Virus so unbewusst in die Ställe verschleppen.

Um einen Eintrag des Virus zu verhindern, appelliert das Vogelsberger Veterinäramt an alle Geflügelhalter – vom kleinen Hobbybetrieb bis zum großen landwirtschaftlichen Unternehmen – die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Dazu gehören strikte Hygiene-, Reinigungs- und Desinfektionsprotokolle. Zudem wird dringend empfohlen, den Personenverkehr in den Geflügelhaltungen auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken.

Fund von toten Vögeln melden

Bürger sind aufgerufen, wachsam zu sein. Sollten tote Wildvögel gefunden werden, gilt: Diese auf keinen Fall berühren. Stattdessen sollte der Fund umgehend dem Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Vogelsbergkreises gemeldet werden. Die zuständige Stelle ist unter der Telefonnummer 06641-9776800 erreichbar. Durch schnelles Handeln kann dazu beigetragen werden, eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern und die heimischen Geflügelbestände zu schützen. +++


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