Nach drei Verhandlungsrunden haben sich das Land Hessen und die Gewerkschaften auf einen Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen geeinigt. Die Tarifverhandlungen begannen am 14. Februar und wurden am 6. und 7. März fortgesetzt. Die Schlussrunde startete am gestrigen 14. März gegen Mittag. Heute Morgen gegen 4:00 Uhr konnte eine Einigung erzielt werden. Der Tarifvertrag hat eine Geltungsdauer von 24 Monaten, also bis zum 31. Januar 2026.
Der Verhandlungsführer des Landes Hessen, Innenminister Roman Poseck, erklärte nach der Schlussrunde: „Ich freue mich, dass wir nach konstruktiven Verhandlungen mit den Gewerkschaften einen guten und fairen Tarifabschluss für die Beschäftigten des Landes Hessen erreicht haben. Gerade in diesen schwierigen Zeiten brauchen wir einen handlungsfähigen öffentlichen Dienst. Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sichern die Funktionsfähigkeit unseres Bundeslandes und leisten damit eine Arbeit von unschätzbarem Wert. Dafür danke ich allen Beschäftigen des Landes im Namen der Hessischen Landesregierung.
Die Einigung bringt deutlich mehr Geld für die Beschäftigten in Hessen sowie besondere Attraktivitätssteigerungen für Fachkräfte. Die Beschäftigten erhalten nach einer steuerfreien Sonderzahlung von insgesamt 3.000 Euro im laufenden Jahr ein ordentliches Lohnplus von monatlich 200 Euro zuzüglich 5,5 Prozent im kommenden Jahr. Hinzu kommt eine Anhebung der Jahressonderzahlung und damit eine weitere hessenspezifische Verbesserung im Vergütungsgefüge. Auch im Bereich der Fachkräftezulagen konnte eine hessenspezifische Sonderregelung vereinbart werden. Diese Ergebnisse verfolgen auch das Ziel, dass Hessen im Wettbewerb um die besten Köpfe weiterhin eine gute Rolle spielt.
Darüber hinaus werden auch weitere positive Besonderheiten des Hessentarifs fortgeführt, darunter zum Beispiel das bewährte Landesticket. Behauptungen im politischen Raum, das Landesticket stehe vor dem Aus, entbehren jeder Grundlage. Der vereinbarte Tarifvertrag zeigt abermals die Vorteile eines Hessentarifs gegenüber dem allgemeinen Tarifvertrag der Länder. Dass wir den Tarifvertrag auf Landesebene schließen, lohnt sich für beide Seiten; so sind punktgenaue Vereinbarungen möglich. Ich werde mich im Übrigen dafür einsetzen, dass das Verhandlungsergebnis zeitgleich und systemgerecht auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter übertragen wird.“ +++ pm