Maskenpflicht im Bundestag bleibt ausgesetzt

Freiwillig an bekannte Hygienemaßnahmen halten

Vor Ende der sitzungsfreien Zeit hat der Bundestag seine Corona-Regeln für den Herbst aktualisiert. Der wichtigste Punkt: Die Maskenpflicht bleibt – wie schon seit Ende April – aufgehoben. Das geht aus einem Schreiben von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) an die Abgeordneten hervor, über das der „Spiegel“ berichtet. Bas schreibt jedoch, dass „weiterhin Vorsicht im Umgang miteinander geboten“ sei. Die Abgeordneten sollen sich daher im Interesse der gegenseitigen Rücksichtnahme weiterhin freiwillig an bekannte Hygienemaßnahmen halten: Bas bittet, im Haus den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, regelmäßig zu lüften und einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz insbesondere dann zu tragen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Für besonders wichtig hält Bas dem Schreiben zufolge „die konsequente Nutzung von Selbsttestmöglichkeiten“. Die SPD-Politikerin lässt die Option offen, schärfere Maßnahmen zu verhängen. „Selbstverständlich werden wir die Infektionslage in den kommenden Wochen und Monaten aufmerksam beobachten“, heißt es in dem Schreiben. Gegebenenfalls müssten Maßnahmen angepasst werden, um den reibungslosen Ablauf des parlamentarischen Betriebs zu gewährleisten. +++

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