Linke und Grüne gegen Ausnahmen beim Mindestlohn

Wagenknecht: Ausnahmen schüren Fremdenfeindlichkeit

Mindestlohn

Berlin. Politiker von Linken und Grünen haben sich gegen Ausnahmen für Flüchtlinge beim Mindestlohn ausgesprochen. „Der Mindestlohn muss für alle gelten. Der ohnehin schon zu niedrige und von Ausnahmen durchlöcherte Mindestlohn darf nicht noch weiter ausgehöhlt werden“, sagte Linken-Chef Bernd Riexinger am Montag. „Die Regierung schafft damit ein System des Sozialdumpings und spielt Flüchtlinge gegen die Menschen aus, die auf den Mindestlohn angewiesen sind.“ Das spiele nur den Rechtspopulisten in die Hände.

„Es ist reines Lohndumping, dass Migranten der Mindestlohn nicht gezahlt werden soll“, sagte Sevim Dagdelen, Beauftragte für Migration und Integration der Linken-Bundestagsfraktion. Die Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik der Grünen-Bundestagsfraktion, Brigitte Pothmer, sagte am Montag: „Sonderauslegungen des Mindestlohngesetzes für Zuwanderer und Geflüchtete darf es nicht geben. Es müssen dieselben Regeln für alle gelten.“ Beim Mindestlohn gelte: „Je einfacher und transparenter die Regeln sind, desto geringer sind die Möglichkeiten, ihn zu umgehen. Darum sind klare und rechtssichere Bestimmungen erforderlich.“

Wagenknecht: Ausnahmen von Mindestlohn schüren Fremdenfeindlichkeit

„Wer Unternehmen dazu einlädt, Flüchtlinge für Lohndumping zu missbrauchen und so gegen die hiesigen Arbeitnehmer auszuspielen, schürt auf unverantwortliche Weise Ressentiments und Fremdenfeindlichkeit“, sagte die Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Sahra Wagenknecht, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Der DGB befürchtet nach den Worten von Wagenknecht zu Recht, dass die Vorschläge eines Diskussionspapiers dreier Ministerien einen monatelangen Einsatz von Flüchtlingen unterhalb des Mindestlohns ermöglichen würden. Die Linken-Politikerin forderte: „Die Bundesregierung muss umgehend klarstellen, dass sie Planungen für derartige Lohndrückerei nicht weiter befördert und ein Unterlaufen des Mindestlohns effektiv unterbinden wird.“

Die Bundesregierung erwägt laut eines Berichts der „Süddeutschen Zeitung“ Ausnahmen vom Mindestlohn für Flüchtlinge und Zuwanderer, die sich für die Anerkennung ihres ausländischen Berufsabschlusses in Deutschland nachqualifizieren müssen. Dies betreffe all jene, die noch praktische Kenntnisse in einem Betrieb erwerben müssen, damit ihr Abschluss hierzulande als gleichwertig gilt, meldet das Blatt. Die Zeitung beruft sich auf ein gemeinsames Papier des Arbeits-, Finanz- und Bildungsministeriums. Die Zeit der Nachqualifizierung sei demnach wie ein Pflichtpraktikum zu werten und „fällt damit nicht unter die Mindestlohnpflicht“. Das Arbeitsministerium spricht laut „SZ“ von einem „internen Diskussionspapier“ der drei Ministerien. „Rechtsänderungen oder Änderungen der Verwaltungs- bzw. Kontrollpraxis wären hiermit nicht verbunden“, sagte eine Sprecherin. Die Auslegungs- und Praxishinweise könnten aber „Bestandteil des Informationsangebots der Bundesregierung“ werden, sobald das Papier fertig abgestimmt sei. +++

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