Länder wollen Wiedereinreisesperren für abgeschobene Verbrecher

Paragraf 11 im Aufenthaltsgesetz ändern

Asyl

Berlin. Die Länder wollen, dass abgeschobenen Schwerverbrechern eine Wiedereinreise nach Deutschland dauerhaft untersagt werden kann. Das Bundesinnenministerium werde gebeten, Paragraf 11 im Aufenthaltsgesetz zu ändern, um die Möglichkeit der Anordnung eines unbefristeten Einreise- und Aufenthaltsverbot aufgrund schwerster Straftaten zu schaffen, „insbesondere bei Tötungsdelikten oder bei Gefahr für die Innere Sicherheit“, heißt es nach Informationen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ in einer Beschlussvorlage für die Innenministerkonferenz in der kommenden Woche in Quedlinburg. Über die Forderung, die auf eine Initiative Baden-Württembergs zurückgeht, hatten sich die Länder nach RND-Informationen bereits im Vorfeld des Treffens verständigt. Grundsätzlich wird allen Abgeschobenen zunächst die Wiedereinreise nach Deutschland verboten – in den meisten Fällen jedoch befristet. Lediglich bei Gefährdern oder verurteilten Terroristen kann bislang ein dauerhaftes Verbot verhängt werden. +++

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