Krankenkassen zahlen künftig Fettabsaugung bei Lipödem

Die Gesetzlichen Krankenkassen bezahlen künftig bei Lipödem im Stadium III eine Fettabsaugung. Die Behandlung könne unter bestimmten Bedingungen ambulant oder stationär erfolgen, so der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom Donnerstag. Der Einschluss der Methode in die Kassenleistungen ist zunächst bis zum 31. Dezember 2024 befristet, da bis zu diesem Zeitpunkt die Ergebnisse der vom G-BA in die Wege geleiteten Erprobungsstudie zur Liposuktion bei Lipödem erwartet werden. Sobald die Studienergebnisse vorliegen, werde der G-BA entscheiden, ob die Methode für alle Stadien der Erkrankung bezahlt werde, hieß es. „Zugleich führen wir die Erprobungsstudie fort, die uns die zwingend nötigen Informationen für eine zuverlässige Abwägung von Nutzen und Schaden der Methode liefern soll, die wir für eine endgültige Beschlussfassung so dringend benötigen“, sagte Monika Lelgemann, Vorsitzende des Unterausschusses Methodenbewertung des G-BA. Es gibt derzeit keine belastbaren Schätzungen, wie viele Frauen in Deutschland insgesamt von der Krankheit betroffen sind. +++

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