Johannes-Dyba-Allee: Wie viel Geschichte darf eine Stadt ehren?

Dybaallee

Am Montag entscheidet die Fuldaer Stadtverordnetenversammlung über eine Frage, die längst größer geworden ist als ein Straßenschild: Soll die Johannes-Dyba-Allee ihren Namen behalten oder wieder Kastanienallee heißen? Nach mehr als einem Jahr politischer Debatte, Gesprächen mit dem Bistum, der Anhörung eines Betroffenen und einem Patt im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss ist die Auseinandersetzung an einem Punkt angekommen, an dem sich die Stadt nicht mehr hinter Verfahrensfragen verstecken kann. Sie muss entscheiden, welchen Umgang sie mit ihrer eigenen Geschichte pflegen will.

Dabei wäre es zu einfach, die Debatte auf die Frage zu reduzieren, ob Johannes Dyba persönlich des sexuellen Missbrauchs oder einer Vertuschung überführt worden sei. Das ist nicht das Ergebnis der unabhängigen Aufarbeitungskommission. Der Abschlussbericht findet Hinweise, aber keine manifesten Belege dafür, dass Dyba sich selbst an der Umsetzung von Missbrauchstätern oder am aktiven Abwiegeln von Verdachtsmomenten beteiligt habe. Zugleich stellt der Bericht unmissverständlich fest, dass die Diözesanbischöfe im Untersuchungszeitraum Verantwortung für das Verhalten jener trugen, denen sie entsprechende Personalentscheidungen übertragen hatten. Bei Dyba kommt hinzu, dass Weihbischof Johannes Kapp über Jahre eine zentrale Rolle bei Personalentscheidungen innehatte und dadurch eine Struktur entstand, in der der jeweilige Bischof im Hintergrund bleiben konnte.

Genau in diesem Spannungsfeld liegt die Schwierigkeit der politischen Entscheidung. Wer behauptet, der Kommissionsbericht belege eine persönliche Vertuschung durch Dyba, geht über das hinaus, was die Untersuchung hergibt. Wer daraus im Umkehrschluss folgert, Dyba sei von jeder Verantwortung freigesprochen, tut es ebenfalls. Beides wäre eine Verkürzung. Der Bericht zeichnet vielmehr das Bild einer Institution, in der sexualisierte Gewalt über lange Zeit nicht mit der notwendigen Konsequenz behandelt wurde, in der Täter geschützt und Betroffene nicht ausreichend gehört wurden und in der der Schutz des Ansehens der Kirche eine erhebliche Rolle spielte.

Das ist der eigentliche historische Befund, mit dem sich die Stadt auseinandersetzen muss. Die Kommission beschreibt für die Zeit bis in die späten 1990er Jahre eine Strategie, bei der es vor allem darum ging, öffentliche Aufmerksamkeit zu verhindern. Beschuldigte und teilweise bereits verurteilte Geistliche konnten im kirchlichen Dienst bleiben oder wurden an andere Orte versetzt. Der Bericht spricht von einer erschütternden Gleichgültigkeit gegenüber Betroffenen und von einer falschen Solidarität mit Tätern. Weihbischof Kapp verfügte über eine weitreichende Personalverantwortung. Dyba war während eines erheblichen Teils dieses Zeitraums Diözesanbischof.

Und dann ist da die Frage, wann Dyba selbst aktiv wurde. Der Bericht beschreibt, dass Dyba trotz mehrerer massiver Missbrauchsfälle erst dann Veranlassung sah, aktiv zu werden, nachdem auch gegen ihn aufgrund von Entscheidungen Kapps strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen worden waren. Daraus lässt sich keine persönliche Tatbeteiligung konstruieren. Daraus lässt sich aber sehr wohl eine Frage nach Führungsverantwortung ableiten. Ein Bischof muss nicht jeden einzelnen Vorgang selbst bearbeiten, um politisch, institutionell und moralisch für eine Organisation verantwortlich zu sein.

Gerade deshalb ist es bemerkenswert, dass die Diskussion um die Straße immer wieder an der vermeintlich letzten Beweisführung über Dyba hängen bleibt. Als müsste die Stadt erst nachweisen, dass der Namensgeber persönlich eine konkrete Vertuschung angeordnet hat, bevor sie über eine Umbenennung nachdenken darf. Das ist ein falscher Maßstab. Ein Straßenname ist kein Strafurteil. Er ist eine Ehrung.

Die Stadt Fulda hat die Kastanienallee im Jahr 2000, kurz nach Dybas Ableben, in Johannes-Dyba-Allee umbenannt. Damit wurde aus einer gewöhnlichen Straßenbezeichnung eine öffentliche Würdigung eines Mannes, der als Erzbischof die Geschicke des Bistums Fulda prägte. Wer einen Namen im öffentlichen Raum verwendet, entscheidet sich damit immer auch dafür, welche Person und welche Erinnerung sichtbar gemacht werden. Genau deshalb ist die Frage legitim, ob diese Ehrung nach den Erkenntnissen der Aufarbeitung noch angemessen ist.

Die Gegenposition verdient dabei ebenso eine ernsthafte Betrachtung. Die CDU argumentiert, es gebe keine manifesten Belege für eine persönliche Schuld Dybas bei der Vertuschung von Verdachtsmomenten. Sie verweist außerdem auf die besondere historische Verbindung zwischen Stadt und Bistum und schlägt statt einer Umbenennung ein deutlich sichtbares Mahnmal vor, das gemeinsam mit Betroffenen, Kirche und Stadt entwickelt werden könnte. Das ist kein Argument, das man einfach vom Tisch wischen sollte. Erinnerung kann schließlich auch darin bestehen, einen belasteten Namen bewusst stehen zu lassen und seine Geschichte sichtbar zu machen.

Doch auch dieser Gedanke hat eine Schwachstelle. Ein Mahnmal neben einem geehrten Namen verändert nicht automatisch die Bedeutung der Ehrung selbst. Ein Straßenschild sagt zunächst einmal: Diese Person soll im öffentlichen Raum erinnert werden. Ein erläuterndes Zeichen kann diese Aussage ergänzen, aber nicht vollständig aufheben. Die Stadt müsste deshalb sehr genau erklären, ob sie Johannes Dyba weiterhin ehren möchte oder ob sie lediglich seine historische Bedeutung dokumentieren will. Das sind zwei verschiedene Dinge.

Die Befürworter der Umbenennung argumentieren deshalb nicht nur mit Dybas persönlichem Verhalten, sondern mit dem Charakter einer öffentlichen Ehrung. Die SPD/Volt-Fraktion hatte beantragt, die Straße wieder Kastanienallee zu nennen und zugleich eine Kommission einzurichten, die sich auch mit dem Eduard-Schick-Platz und der Adolf-Bolte-Straße beschäftigt. In ihrem Antrag wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass der Abschlussbericht zwar keine eindeutige Beteiligung Dybas belege, die Letztverantwortung eines Bischofs aber nicht einfach verschwinde, nur weil Personalentscheidungen delegiert worden seien.

Das ist der Punkt, an dem aus einer historischen Debatte eine politische wird. Die Stadt muss nicht entscheiden, ob Johannes Dyba ein guter oder ein schlechter Mensch war. Sie muss auch nicht seine gesamte Biografie neu bewerten. Sie muss lediglich entscheiden, ob sein Name angesichts der Erkenntnisse über die Amtszeit und die damaligen Strukturen weiterhin als Bezeichnung einer öffentlichen Straße geeignet ist.

Dabei sollte auch die Perspektive der Betroffenen nicht zur bloßen Begründungsfolie für eine politische Entscheidung werden. Im August wurde ein Betroffener sexualisierter Gewalt vor Stadtverordneten angehört. Das Gespräch fand nichtöffentlich statt. Schon zuvor hatte es Gespräche mit Bischof Michael Gerber und dem Vorsitzenden der unabhängigen Kommission, Gerhard Möller, gegeben. Die Stadt hat damit anerkannt, dass eine Entscheidung über Erinnerungskultur nicht ausschließlich aus politischen Akten und Fraktionspositionen entstehen kann.

Gerade deshalb wäre es falsch, die Betroffenen nun nur dann ernst zu nehmen, wenn ihre Aussagen in eine bestimmte politische Entscheidung münden. Ihre Erfahrungen sind kein Abstimmungsargument; sie sind der Grund dafür, warum diese Debatte überhaupt geführt wird. Das bedeutet auch: Eine Umbenennung wäre keine nachträgliche Verurteilung Dybas und ein Verbleib des Namens kein Freispruch. Beides darf nicht miteinander verwechselt werden.

Die politische Debatte hat inzwischen eine weitere Wendung genommen. Die AfD-Fraktion möchte die Entscheidung nicht allein der Stadtverordnetenversammlung überlassen und fordert ein Vertreterbegehren mit der Frage, ob die Johannes-Dyba-Allee wieder Kastanienallee heißen soll. Damit würde aus der Frage der politischen Repräsentanten eine unmittelbare Bürgerentscheidung. Auch das zeigt, wie sehr der Streit inzwischen über die konkrete Straße hinausweist. Es geht um die Frage, wem die Deutung der städtischen Erinnerung gehört.

Der vielleicht sauberste Weg wäre deshalb eine Entscheidung, die weder Dyba nachträglich zum Täter erklärt noch die Ergebnisse der Aufarbeitung relativiert. Die Stadt könnte die Straße umbenennen und zugleich die historische Rolle Dybas in einer angemessenen Form dokumentieren. Sie könnte die Kastanienallee zurückbringen, ohne die Geschichte des früheren Erzbischofs aus dem Gedächtnis zu löschen. Erinnerung braucht schließlich keinen Ehrentitel, um Erinnerung zu sein.

Umgekehrt wäre auch ein Verbleib der Johannes-Dyba-Allee nur dann überzeugend, wenn die Stadt bereit wäre, die Konsequenzen daraus ernst zu nehmen. Dann müsste sie erklären, warum eine öffentliche Ehrung trotz des dokumentierten institutionellen Versagens während Dybas Amtszeit weiterhin angemessen erscheint. Ein bloßer Hinweis darauf, dass eine persönliche Vertuschung nicht nachgewiesen werden konnte, wäre dafür zu wenig. Denn öffentliche Ehrung und strafrechtliche Schuld sind unterschiedliche Kategorien.

Vielleicht liegt genau darin die eigentliche Lehre aus der Debatte. Eine Stadt muss historische Personen nicht nachträglich auslöschen, nur weil sich neue Erkenntnisse ergeben. Sie darf aber ihre Formen der Ehrung verändern, wenn sich der Blick auf eine Person verändert hat. Geschichte bleibt dieselbe. Erinnerung nicht.

Fulda steht deshalb am Montag vor einer Entscheidung, die sich nicht mit einem einfachen Ja oder Nein zu Johannes Dyba erledigen lässt. Die Stadt muss zeigen, ob sie bereit ist, zwischen historischer Bedeutung und öffentlicher Ehrung zu unterscheiden. Sie muss den Abschlussbericht ernst nehmen, ohne ihn für eine Aussage zu benutzen, die er nicht trifft. Und sie muss die Stimmen der Betroffenen hören, ohne sie politisch zu instrumentalisieren.

Vielleicht wäre eine Rückkehr zur Kastanienallee deshalb weniger ein Akt des Vergessens als ein Zeichen dafür, dass eine Stadt gelernt hat, mit ihrer Geschichte verantwortungsvoll umzugehen. Der Name Kastanienallee würde nichts ungeschehen machen. Er würde auch Johannes Dyba nicht aus der Geschichte Fuldas entfernen. Er würde lediglich darauf verzichten, seinen Namen weiterhin als Ehrung im öffentlichen Raum zu führen.

Am Ende geht es damit nicht allein um Johannes Dyba. Es geht um die Frage, welchen Maßstab eine Stadt anlegt, wenn sie Menschen ehrt. Muss erst persönliche Schuld zweifelsfrei festgestellt sein, damit eine Ehrung unvertretbar wird? Oder darf eine Stadt auch zu dem Schluss kommen, dass die historische und institutionelle Verantwortung eines Amtsträgers so schwer wiegt, dass sie seinen Namen nicht länger auf einem Straßenschild führen möchte?

Eine demokratische Stadt sollte diese Entscheidung aushalten können. Sie sollte sie sachlich treffen, die Fakten nicht überdehnen und die Betroffenen nicht vergessen. Vor allem aber sollte sie sich davor hüten, die Debatte auf die Frage zu verkürzen, ob Johannes Dyba persönlich „schuldig“ war. Das ist nicht die Frage, die ein Straßenschild beantworten kann.

Die entscheidende Frage lautet vielmehr: Was will Fulda mit diesem Namen heute ausdrücken? Und wenn die Antwort darauf nach der Aufarbeitung nicht mehr dieselbe ist wie im Jahr 2000, dann ist es legitim, auch den Namen einer Straße neu zu betrachten.


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1 Kommentar

  1. Auch wenn es heute fast zu spät dafür ist: wer den Missbrauchsbericht der Kommission mal selber studieren möchte, um sich selbst ein Bild vom Versagen Dybas und Kapps sowie anderer Kirchenfürsten zu machen, kann dies immer noch tun.

    Der Bericht (ab Seite 136 werden die auch Dyba betreffenden Fälle behandelt) ist über die folgende Webseite des Bistums Fulda abrufbar:
    https://www.hinsehen-handeln-bistum-fulda.de

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