Innenministerium will bei Identitätsverschleierung Abschiebung

Für ein zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht

Asyl

Das von Horst Seehofer (CSU) geführte Bundesinnenministerium will Ausreisepflichtigen, die ihre Abschiebung selbst verhindern, die Duldung entziehen. Das berichtet die „Welt“ in ihrer Freitagausgabe. In einem Referentenentwurf des Ministeriums für ein „Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ heißt es: „Wer seine Abschiebung selbst verhindert, zum Beispiel weil er die Behörden über Identität oder Staatsangehörigkeit täuscht oder an der Passersatzbeschaffung nicht ausreichend mitwirkt, darf künftig keine Duldung mehr erhalten.

Die Behörden bestätigen dann vielmehr nur noch die vollziehbare Ausreisepflicht. Dem Ausländer wird eine Bescheinigung über die vollziehbare Ausreisepflicht (Ausreiseaufforderung) erteilt, hiermit ist eine zuvor erteilte Duldung widerrufen.“ Der Referentenentwurf muss noch mit anderen Ministerien abgestimmt werden. Das Innenministerium möchte demnach „Ausreisepflichtige, denen die fehlende Durchsetzung ihrer Ausreisepflicht zuzurechnen ist, etwa weil sie ihre Identität verschleiern“ von „denjenigen, die unverschuldet nicht ausreisen können, unterscheiden und stärker sanktionieren“. Fehlanreize zum rechtswidrigen Verbleib in Deutschland trotz vollziehbarer Ausreisepflicht werden nach dem Referentenentwurf „durch bessere Unterscheidung Ausreisepflichtiger danach, ob sie unverschuldet an der Ausreise gehindert sind oder ihnen die fehlende Möglichkeit zur Durchsetzung ihrer Ausreisepflicht zugerechnet werden muss, beseitigt“.

Dazu solle der Status „Bescheinigung über die vollziehbare Ausreisepflicht (Ausreiseaufforderung)“ unterhalb der Duldung eingeführt werden. Weiter heißt es: „Staatliche Erlaubnisse und Leistungen, die an den Duldungsstatus anknüpfen, werden umfänglich an die Pflicht des Betroffenen geknüpft, in zumutbarem Umfang selbst notwendige Handlungen zur Erlangung eines Passes oder Passersatzes vorzunehmen.“ Wer zur Gruppe der abgelehnten Asylbewerber mit einer solchen Bescheinigung über die vollziehbare Ausreisepflicht gehöre, werde von Integrationsangeboten und anderen Angeboten, die zur „Aufenthaltsverfestigung“ führen können, ausgeschlossen. +++