Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat eine Initiative angekündigt, um Frauen besser vor Gewalt zu schützen. „Strafrechtliche Konsequenzen und Kontaktverbote der Täter zu den betroffenen Frauen reichen noch nicht aus“, sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Wir brauchen weitergehende Maßnahmen, damit die Täter ihr aggressives Verhalten beenden und sich tatsächlich verändern.“
Faeser will sich dabei an Österreich orientieren. „Wer dort das Verbot erhält, die Wohnung zu betreten oder sich der betroffenen Frau zu nähern, der muss verpflichtend an Maßnahmen zur Gewaltprävention teilnehmen“, sagte sie. Wer es nicht tue, erhalte empfindliche Strafen. „Auch in Deutschland müssen wir die Kontaktverbote nach dem Gewaltschutzgesetz entsprechend ergänzen und wirkungsvoller machen.“ Darüber werde sie mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sprechen.
In Österreich muss ein Gewalttäter, der mit einem Kontaktverbot belegt wird, innerhalb von fünf Tagen eine Beratungsstelle für Gewaltprävention aufsuchen. Eine entsprechende Beratung muss binnen 14 Tagen stattfinden und mindestens sechs Stunden umfassen. Verstöße gegen die Anordnung können eine Geldstrafe bis zu 5.000 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe bis zu sechs Wochen nach sich ziehen.
In Deutschland kann die Teilnahme an einem sogenannten Täterprogramm bisher nur in straf- und familienrechtlichen Verfahren angeordnet werden. Beratungen werden bundesweit in 89 Einrichtungen angeboten. Täterarbeit als Maßnahme zur Prävention von häuslicher Gewalt ist auch in der Istanbul-Konvention verankert, einem Übereinkommen des Europarats.
„Gewalt gegen Frauen darf niemanden kaltlassen“, mahnte Faeser. „Alle vier Minuten wird eine Frau in Deutschland Opfer von Gewalt durch ihren Partner oder Ex-Partner. Jeden dritten Tag wird eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet.“ Hinter jedem dieser Fälle verberge sich der Horror, im engsten Umfeld angegriffen zu werden, wo man sich eigentlich am sichersten fühlen sollte. Und Gewalt fange nicht erst mit Schlägen oder Misshandlungen an, es gehe auch um Stalking und Psychoterror.
Nach Ansicht der Ministerin muss das Gewaltschutzgesetz nicht nur erweitert, sondern auch konsequenter durchgesetzt werden. „Täter müssen direkt nach dem ersten gewaltsamen Übergriff aus der Wohnung verwiesen werden. Das muss engmaschig kontrolliert werden, damit Täter nicht schnell wieder zurückkehren“, forderte sie.
Zudem appellierte Faeser, Gewaltopfer zur Strafanzeige zu ermutigen. „Keine Frau muss sich dafür schämen, Opfer von Gewalt geworden zu sein. Die Schuld liegt nie beim Opfer, sondern immer beim Täter“, sagte sie. Die Ministerin sprach sich auch für eine verbesserte Ausbildung von Polizisten aus, damit sie schnell und sensibel auf Taten reagieren könnten. +++