Die Gemeinde Hohenroda darf sich künftig offiziell „Tourismusort“ nennen. Der Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte beim Regierungspräsidium Kassel hat nach eingehender Prüfung einstimmig beschlossen, der Gemeinde das Prädikat erstmals zu verleihen. Die Auszeichnung umfasst die Ortsteile Ausbach, Glaam, Mansbach, Oberbreitzbach, Ransbach und Soislieden und würdigt eine Entwicklung, die sich über Jahre hinweg vollzogen hat: den Wandel hin zu einem bedeutenden touristischen Standort in Osthessen.
Im Rahmen einer kleinen Feierstunde auf Ungefrorens Höfchen im Ortsteil Mansbach überreichte Regierungspräsident Mark Weinmeister am Donnerstag, 11. Juni, den Anerkennungsbescheid sowie die Urkunde des Hessischen Wirtschaftsministers an Bürgermeister Andre Stenda.
„Hohenroda liegt landschaftlich reizvoll in der Kuppenrhön in einer vielseitigen Urlaubsregion inmitten Deutschlands. Bestimmten in der Vergangenheit der Bergbau und die Nähe zur ehemaligen innerdeutschen Grenze die Geschicke der Gemeinde, nimmt der Tourismus mittlerweile eine gewichtige Rolle ein. Gemäß dem Gemeindemotto ,Kultur trifft auf Natur‘ finden Reisende hier ein reiches Angebot, von Rad- und Wanderrouten bis hin zu Schlössern, Burgen und faszinierender Geschichte. Mit durchschnittlich 40.000 Gästeübernachtungen im Jahr ist die 3.000-Einwohner-Gemeinde ein Schwergewicht im regionalen Fremdenverkehr“, sagte Weinmeister und gratulierte den Einwohnerinnen und Einwohnern zum Erhalt des begehrten Prädikats.
Auch Bürgermeister Andre Stenda sieht in der Auszeichnung weit mehr als einen touristischen Erfolg. „Die Verleihung dieses Prädikats ist eine schöne Bestätigung für die positive Entwicklung unserer Gemeinde insgesamt. Sie würdigt das Engagement vieler Menschen, die sich für ein lebendiges Miteinander, eine starke Infrastruktur und eine hohe Lebensqualität in Hohenroda einsetzen. Darauf können wir gemeinsam stolz sein und diesen Weg weitergehen“, betonte er.
Der Weg zur Anerkennung begann im März 2025 mit dem Antrag auf die erstmalige Verleihung des Prädikats „Tourismusort“. In seiner turnusmäßigen Sitzung im Oktober 2025 empfahl der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte die Anerkennung. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum stimmte dieser Empfehlung mit Anerkennungsbescheid im Januar 2026 zu. Mit der Übergabe der Urkunde wurde die Entscheidung nun offiziell bestätigt.
Die Anforderungen an das Prädikat sind hoch. Tourismusorte müssen mehr als doppelt so viele Übernachtungen wie Einwohnerinnen und Einwohner aufweisen. Darüber hinaus müssen sie sich durch ihre landschaftliche Lage, bedeutende kulturelle Einrichtungen wie Museen oder Theater, internationale Veranstaltungen, Freizeiteinrichtungen von überörtlicher Bedeutung oder durch geeignete Angebote für die Naherholung deutlich von anderen Orten abheben. Hohenroda erfüllt diese Voraussetzungen nach Auffassung der zuständigen Gremien in besonderer Weise.
Mit dem Titel ist zugleich das Recht verbunden, von Übernachtungsgästen einen Tourismusbeitrag zu erheben. Die daraus erzielten Einnahmen müssen in die touristische Infrastruktur und das Tourismusmarketing fließen. Die konkreten Regelungen sind von den Kommunen in einer entsprechenden Satzung festzulegen.
Grundlage für die Bewertung sind die vom Deutschen Heilbäderverband und vom Deutschen Tourismusverband herausgegebenen „Begriffsbestimmungen für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen“ sowie die hessische Verordnung über die Anerkennung als Kur-, Erholungs- oder Tourismusort. Zur fachlichen Beratung wurde beim Regierungspräsidium Kassel der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte eingerichtet. Ihm werden sämtliche Prädikatisierungsanträge, Unterlagen für Überprüfungsverfahren und grundsätzliche Fragen zur Anerkennung vorgelegt. Nach Beratung spricht der Ausschuss Empfehlungen aus, die dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum zur abschließenden Entscheidung übermittelt werden. Die formelle Bestätigung erfolgt anschließend durch einen Bescheid und eine Urkunde des Regierungspräsidiums Kassel.
Die Anerkennung ist dabei nicht von Dauer. Spätestens nach zehn Jahren wird überprüft, ob die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Sind sie nicht mehr gegeben, kann das verliehene Prädikat widerrufen werden.
Für Hohenroda markiert die Auszeichnung dennoch einen wichtigen Meilenstein. Die Gemeinde, deren Geschichte lange von Bergbau und der unmittelbaren Nähe zur innerdeutschen Grenze geprägt wurde, wird nun auch offiziell als touristisches Ziel wahrgenommen. Die Verbindung aus Naturerlebnis, kulturellem Erbe und gewachsener Gastfreundschaft erhält damit ein Prädikat, das nicht nur die Gegenwart würdigt, sondern auch als Auftrag für die Zukunft verstanden werden kann. +++
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