Während sich im Bundestag eine breite Mehrheit dafür abzeichnet, die vorgesehene Erhöhung der Abgeordnetendiäten mit Verweis auf die angespannte Haushaltslage auszusetzen, bleibt in Hessen alles beim vorgesehenen Verfahren. Die Abgeordneten des Wiesbadener Landtags erhalten zum 1. Juli mehr Geld. Die Grundentschädigung steigt wie gesetzlich vorgesehen um 4,3 Prozent auf 10.362 Euro im Monat. Auch die Kostenpauschale, die unter anderem Ausgaben für Büromaterial, Porto und Telefon abdecken soll, wird angehoben und erhöht sich um 2,4 Prozent auf künftig 1.544 Euro monatlich.
Der Unterschied zwischen Berlin und Wiesbaden liegt dabei weniger in der Höhe der Anpassung als in der politischen Entscheidung, wie mit ihr umzugehen ist. Im Hessischen Landtag greift ein seit Jahren geltender Automatismus. Die Höhe der Diäten ist an die Entwicklung des Nominallohnindex des Vorjahres gekoppelt und folgt damit der allgemeinen Lohnentwicklung. Die Kostenpauschale orientiert sich an der Preisentwicklung. Eine gesonderte Abstimmung über die eigenen Bezüge ist deshalb nicht erforderlich. Die Anpassung tritt kraft Gesetzes in Kraft und wurde entsprechend im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Hessen veröffentlicht.
Gerade diese Konstruktion war einst gewollt. Die regelmäßigen Debatten über die Vergütung von Abgeordneten galten vielen als unerquicklich und geeignet, das Vertrauen in die parlamentarische Arbeit zu beschädigen. Ein objektivierter Maßstab sollte Transparenz schaffen und verhindern, dass Parlamentarier Jahr für Jahr selbst über die Höhe ihrer Entschädigung befinden müssen. Aus Sicht der Befürworter hat sich dieses Modell bewährt. Vertreter der Regierungsfraktionen von CDU und SPD verweisen darauf, dass die Kopplung an nachvollziehbare Indikatoren die Diskussion versachliche. Ein Sprecher der SPD-Fraktion erklärte, das Indexmodell habe die früher regelmäßig aufflammenden Auseinandersetzungen über Diätenerhöhungen erfolgreich beruhigt. Als die Anpassung im Landtag bekanntgegeben wurde, erhob demnach keine Fraktion Einwände.
Doch die automatische Anwendung eines gesetzlichen Mechanismus enthebt die Politik nicht jeder Verantwortung. Dass Regelungen gelten, bedeutet nicht, dass sie in jeder Lage unangetastet bleiben müssen. Genau diesen Weg beschreitet derzeit der Bundestag. Dort wollen CDU/CSU und SPD die eigentlich vorgesehene Anpassung der Abgeordnetenentschädigung durch eine gesetzliche Ausnahme aussetzen. Begründet wird dies ausdrücklich mit der schwierigen Wirtschafts- und Haushaltslage. Die für dieses Jahr erwartete Erhöhung von 4,2 Prozent beziehungsweise rund 497 Euro monatlich soll entfallen. Auch Grüne, AfD und Linke signalisierten Zustimmung zu diesem Schritt.
Vor diesem Hintergrund gewinnt die Entscheidung in Hessen zwangsläufig eine politische Dimension, die über die bloße Anwendung bestehender Vorschriften hinausgeht. Die Frage ist nicht, ob die Anpassung rechtmäßig erfolgt; daran bestehen keine Zweifel. Die Frage lautet vielmehr, welches Signal ein Parlament in Zeiten senden will, in denen vielerorts gespart werden soll und öffentliche Ausgaben unter besonderer Beobachtung stehen. Der Verweis auf den Automatismus beantwortet diese Frage nur teilweise. Denn auch ein Automatismus ist Ergebnis politischer Entscheidungen und kann durch politische Entscheidungen verändert oder vorübergehend ausgesetzt werden.
Ebenso lässt sich argumentieren, dass gerade die Verlässlichkeit gesetzlicher Regelungen ihren Wert beweist, wenn sie nicht je nach Stimmungslage verändert werden. Wer die Entschädigung von Abgeordneten an die allgemeine Einkommensentwicklung koppelt, akzeptiert damit bewusst eine gewisse Nüchternheit im Umgang mit dem Thema. Die Versuchung symbolischer Gesten wird kleiner, die Berechenbarkeit größer. Andererseits lebt parlamentarische Demokratie auch davon, dass ihre Vertreter ein Gespür dafür entwickeln, wie politische Entscheidungen außerhalb des Parlaments wahrgenommen werden.
Dass Hessen an seinem Verfahren festhält, während der Bundestag eine Ausnahme schaffen will, ist deshalb mehr als eine technische Besonderheit zweier Gesetzeswerke. Es zeigt, dass dieselbe Ausgangslage zu unterschiedlichen politischen Bewertungen führen kann. Die automatische Erhöhung der Diäten erfolgt in Wiesbaden nicht aus eigenmächtiger Selbstbedienung, sondern aufgrund einer bestehenden gesetzlichen Regelung. Dennoch bleibt die Entscheidung, an dieser Regelung festzuhalten, eine politische. Gerade darin liegt die eigentliche Debatte: Nicht darin, ob die Erhöhung zulässig ist, sondern ob sie in diesem Moment für angemessen gehalten wird. Eine eindeutige Antwort darauf gibt es nicht. Doch die Frage wird bleiben – weit über den 1. Juli hinaus. +++
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