Die hessische Landesregierung setzt im Wohnungsbau auf mehr Flexibilität und nimmt dafür eine bislang geltende Vorgabe aus der Landesplanung zurück. Künftig entfällt der Mindestabstand von 400 Metern zwischen neuen Wohnbaugebieten und Höchstspannungsfreileitungen. Nach Angaben des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum soll diese Änderung den Kommunen und der Regionalplanung zusätzliche Möglichkeiten eröffnen, dringend benötigte Wohnbauflächen auszuweisen.
Mit der Anpassung verfolgt die Landesregierung das Ziel, den Wohnungsbau zu erleichtern und vorhandene Flächenpotenziale besser auszuschöpfen. Angesichts des anhaltenden Mangels an bezahlbarem Wohnraum gewinnt die Frage, welche Flächen tatsächlich für eine Bebauung genutzt werden können, zunehmend an Bedeutung. Der bisher vorgeschriebene Abstand von 400 Metern ging über die gesetzlich erforderlichen Schutzvorgaben hinaus und begrenzte nach Auffassung der Landesregierung die Handlungsspielräume vieler Städte und Gemeinden bei der Entwicklung neuer Baugebiete.
Wirtschafts- und Wohnungsminister Kaweh Mansoori (SPD) sieht in der Änderung des Landesentwicklungsplans einen wichtigen Schritt, um die kommunale Planung flexibler zu gestalten. Nach seiner Einschätzung können dadurch Grundstückskosten gesenkt und Bauvorhaben schneller umgesetzt werden. Die Landesregierung verbindet mit der Neuregelung die Erwartung, dass zusätzliche Flächen für den Wohnungsbau verfügbar werden und sich dadurch die Voraussetzungen für mehr Neubauten verbessern.
Die Entscheidung beschränkt sich nicht auf klassische Wohnbaugebiete. Die neue Regelung gilt ebenso für Einrichtungen wie Schulen und Krankenhäuser, die künftig ebenfalls nicht mehr an den bislang vorgeschriebenen Mindestabstand gebunden sind. Damit erweitert das Land den Handlungsspielraum der Kommunen in mehreren Bereichen der öffentlichen Infrastruktur. Ob die zusätzlichen Möglichkeiten tatsächlich zu einer spürbaren Entlastung des angespannten Wohnungsmarktes führen, wird sich jedoch erst in den kommenden Jahren an der konkreten Umsetzung in den Städten und Gemeinden zeigen. +++
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