Hessen begrüßt Beschlüsse zu IP-Speicherung und Gewaltschutz

Bundesrat1

Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) hat die Beschlüsse des Bundesrates zur IP-Adressdatenspeicherung und zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes begrüßt. Das teilte das Hessische Justizministerium am Freitag mit. Die Beschlüsse seien seiner Ansicht nach ein wichtiger Schritt, um die Sicherheit in Deutschland zu erhöhen.

Laut der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) konnten im Jahr 2025 bundesweit mehr als 17.000 Hinweise zu strafrechtlich relevanten Inhalten bei Kinder- und Jugendpornografie nicht verfolgt werden, weil eine Identifizierung der Tatverdächtigen unmöglich war, erklärte das Ministerium. In den Jahren 2023 und 2024 mussten demnach jährlich über 15.000 Verfahren ohne Aufklärung eingestellt werden.

Das neue Gesetz sieht eine dreimonatige Mindestspeicherung von IP-Adressen vor, was nach Ansicht von Heinz die Ermittlungsmöglichkeiten deutlich verbessern soll. Auch die Änderung des Gewaltschutzgesetzes bewertet der Minister positiv.

Künftig soll die Anordnung zum Tragen einer elektronischen Fußfessel nach dem Gewaltschutzgesetz bis zu sechs Monate mit Verlängerungsmöglichkeit vorgesehen werden. Das Gesetz soll voraussichtlich am 1. April 2027 in Kraft treten.

Hessen hatte bereits 2024 mit einer Bundesratsinitiative den Bund dazu aufgefordert, einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen. +++


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