Haus und Grund sieht in BGH-Urteil Stärkung des Eigentums

Der Eigentümerverband Haus und Grund sieht in dem Urteil des Bundesgerichtshofs zur Vermietung von Wohnungen an Touristen die Rechte der Besitzer gestärkt. „Das Urteil bedeutet eine Stärkung der Eigentumsposition: Der Wohnungseigentümer muss selbst entscheiden können, wie er sein Sondereigentum nutzt“, sagte Kai Warnecke, Präsident von Haus und Grund Deutschland, der „Rheinischen Post“. Die Zweckbestimmung dürfe nicht ohne seine Zustimmung eingeschränkt werden. „Der Bundesgerichtshof hat mit seinem heutigen Urteil Kurzzeitvermietung als Kernbereich des Wohnungseigentums qualifiziert“, so Warnecke weiter. De facto habe das Gericht damit die Minderheit – hier die Klägerin, die an Feriengäste vermieten möchte – gegen die Mehrheit in der Eigentümergemeinschaft geschützt, so der Präsident von Haus und Grund. Diese wollte über eine Öffnungsklausel die Vermietung untersagen und so in die Eigentumsrechte der Klägerin eingreifen. „Das Gericht hat richtigerweise zugleich darauf hingewiesen, dass den übrigen Wohnungseigentümern andere Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung stehen. So können beispielsweise Störungen durch die Kurzzeitvermietung – Überbelegung oder auch Lärmbelästigung – einen Unterlassungsanspruch begründen“, sagte Warnecke der Zeitung. +++

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