Grüne wollen Lücke im Staatsangehörigkeitsrecht schließen

Die Grünen schlagen in der Gesetzesnovelle vor

Die Grünen wollen eine Gesetzeslücke im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht schließen. Das berichtet die „Welt“. Bislang gibt es für deutsche Juden, die sich vor einer drohenden Verfolgung durch die NS-Diktatur ins Ausland abgesetzt und später dort eine neue Staatsangehörigkeit angenommen haben, keinen Anspruch auf eine Heimkehr nach Deutschland – weil sie nach Ansicht der Behörden nicht ausgebürgert wurden, sondern ihre Staatsangehörigkeit wegen der Annahme eines anderen Passes verloren haben.

Es sei „völlig inakzeptabel“, dass die „Wiedergutmachung für die Folgen der Zwangsausbürgerungen im Nationalsozialismus noch immer diskriminierende Lücken enthält“, sagte dazu Filiz Polat, Sprecherin der Grünen-Fraktion für Migrations- und Integrationspolitik, der Zeitung. Darum habe die Bundestagsfraktion der Grünen einen Gesetzesentwurf beschlossen, der nach der Sommerpause ins Parlament eingebracht werden soll.

Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzende der Grünen, bezeichnete es als „irritierend“, dass die Bundesregierung „bei diesem Thema nach so vielen Jahren immer noch nicht zu einer langfristigen gesetzlichen Lösung gekommen ist“. Dass Nachkommen von Menschen, die während der NS-Diktatur verfolgt wurden und zur Emigration gezwungen waren, „heute wieder deutsche Staatsangehörige werden wollen, sollte uns mit Dankbarkeit erfüllen“, sagte von Notz der Zeitung. „Es ist unsere Verantwortung, ihnen hierbei keine Steine in den Weg zu legen, sondern die rechtlichen Hindernisse zu beseitigen.“

Die Grünen schlagen in der Gesetzesnovelle vor, im Paragrafen 15 des Staatsangehörigkeitsgesetzes „Ansprüche auf Einbürgerung zu verankern, die alle Konstellationen erfassen sollen, in denen nationalsozialistisches Unrecht gutzumachen ist“. Eine Alternative könne sein, dass die Behörden bestehende Regelungen „großzügig nutzen“, so heißt es im Grünen-Antrag weiter. Doch bislang zeige die zögerliche Haltung der Bundesregierung, „dass hier nicht mit schnellen und vernünftigen Entscheidungen zu rechnen“ sei. +++